Tochter des unschuldig verurteilten Lehrers erhält Schmerzensgeld

Osnabrück/Völklingen · Weil sie mit erfundenen Vergewaltigungsvorwürfen ihren Kollegen Horst Arnold unschuldig ins Gefängnis gebracht hat, muss eine Lehrerin 80 000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Das Landgericht Osnabrück entsprach am Freitag einem Antrag der Tochter des im vergangenen Jahr gestorbenen gebürtigen Saarländers Arnold.

Weder die heute 49-jährige Beklagte noch ihr Anwalt erschienen vor der Zivilkammer des Landgerichts. Daraufhin erließ der Richter ein Versäumnisurteil. Gegen die Entscheidung kann die Verurteilte Einspruch einlegen, sagte ein Gerichtssprecher. Das Schmerzensgeld ist aber bereits vorläufig vollstreckbar. Somit könnte die Tochter schon jetzt mittels eines Gerichtsvollziehers das Geld einfordern.

Arnold saß fünf Jahre lang in Haft. Das Landgericht Kassel stellte 2011 in einem Wiederaufnahmeverfahren seine Unschuld fest. Aufgrund der Falschaussage hatte das Landgericht Darmstadt die Lehrerin wegen Freiheitsberaubung vergangenen Monat zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt. Dieses Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig - die inzwischen in der Nähe von Osnabrück wohnende Verurteilte hat Revision eingelegt.

Seine Mandantin wolle die Entschädigung für das Leid, das ihr Vater wegen der in Haft verbrachten Jahre ertragen musste, sagte Anwalt Hartmut Lierow. "Da er gestorben ist, ist das ins Erbe gefallen", sagte er.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort