Keine Bewährung für jungen Schläger

Saarbrücken. In einem Berufungsverfahren wollte ein junger Saarländer erreichen, dass seine Jugendstrafe von einem Jahr wegen Körperverletzung noch einmal zur Bewährung ausgesetzt wird. Die Staatsanwaltschaft strebte im selben Verfahren eine noch höhere Strafe an. Die Strafe von einem Jahr sei für die schweren Verletzungen des Opfers zu milde

Saarbrücken. In einem Berufungsverfahren wollte ein junger Saarländer erreichen, dass seine Jugendstrafe von einem Jahr wegen Körperverletzung noch einmal zur Bewährung ausgesetzt wird. Die Staatsanwaltschaft strebte im selben Verfahren eine noch höhere Strafe an. Die Strafe von einem Jahr sei für die schweren Verletzungen des Opfers zu milde. Daraufhin nahm der Angeklagte die Berufung zurück. Als Folge verzichtete auch die Staatsanwaltschaft auf ihre Berufung.In einem Kurs zum Nachholen des Hauptschulabschlusses hatte der junge Mann einen Mitschüler krankenhausreif geprügelt. Er habe genervt und provoziert, sagte er vor Gericht zu seiner Entlastung. Der junge Saarländer war schon vorher durch Gewalttaten unter Alkoholeinfluss aufgefallen. Im Berufungsverfahren sagte der junge Mann vor dem Landgericht, dass er "so einen Schwachsinn" nicht mehr mache. Er sei "auf dem Weg ein guter Mensch zu werden". Aber die Realität sieht offenbar anders aus. Er soll erneut straffällig geworden sein. Wieder eine Gewalttat. Das Opfer soll dieses Mal ein Kursteilnehmer in einem Bewerbungstraining der Agentur für Arbeit gewesen sein.

Die Mitarbeiter der Jugendgerichtshilfe kennen den Angeklagten seit dem Jahr 2007. Die Beratungstermine hält er nicht ein. Eine Therapie seines Alkoholproblems halte er nicht für notwendig. Ein von Gericht auferlegtes Anti-Aggressionstrainung hat er nicht besucht, obwohl er mehrfach dazu eingeladen wurde. Sein Bewährungshelfer meint, dass er sich selbst aufgegeben habe. Er habe keine Motivation, an seinem Leben etwas zu ändern. jht

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