Industrie liegt bei Ausbildung vorne

Homburg. Jugendliche, die sich für einen Ausbildungsberuf entschieden haben, müssen mit dem Ausbildungsbetrieb einen so genannten Berufsausbildungsvertrag abschließen, und zwar schriftlich und vor Beginn der Ausbildung. Dieser Vertrag regelt die Bedingungen für die Ausbildung sowie die Rechte und Pflichten beider Seiten

Homburg. Jugendliche, die sich für einen Ausbildungsberuf entschieden haben, müssen mit dem Ausbildungsbetrieb einen so genannten Berufsausbildungsvertrag abschließen, und zwar schriftlich und vor Beginn der Ausbildung. Dieser Vertrag regelt die Bedingungen für die Ausbildung sowie die Rechte und Pflichten beider Seiten. So heißt es bei der Arbeitskammer des Saarlandes, die eine kostenlose Beratung für Auszubildende und natürlich auch für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bietet. Aus unserer Grafik der Woche geht hervor, dass es in der Industrie und im Handel die meisten Ausbildungsstellen für junge Leute gibt. Danach folgt erst das Handwerk, das aber als Mittelstand eine wichtige Funktion im wirtschaftlichen Alltag hat. Diese auf das gesamte Saarland erhobenen Daten gelten auch für den Saarpfalz-Kreis, wobei der Standort Homburg die meisten Ausbildungsstellen bietet.

Der Vertrag für einen Ausbildungsberuf muss nach Arbeitskammer-Angaben zudem einen betrieblichen Ausbildungsplan enthalten. Dieser beschreibt die Lernziele, die in den einzelnen Ausbildungsschritten erreicht werden sollen und ermöglicht somit eine Gliederung der Ausbildung und eine Kontrolle des jeweiligen Ausbildungsstandes.

In einem Vertrag sind die Pflichten des Auszubildenden wie etwa Tarifarbeitszeiten, Schulunterricht, Prüfungen und die des Ausbildungsbetriebes genau fixiert. Dazu gehören tarifliche Entlohnung und Urlaubsansprüche. Neben dem Erholungsurlaub steht Auszubildenden auch Bildungsurlaub nach dem Saarländischen Weiterbildungs- und Bildungsgesetz zu. Beendet ist das Berufsausbildungsverhältnis mit Ablauf der Ausbildungszeit. Besteht der Auszubildende bereits vorher die Abschlussprüfung, so endet das Ausbildungsverhältnis mit der Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses. jkn

Info für Auszubildende bei der Arbeitskammer im Haus der Beratung, Trierer Straße 22 in Saarbrücken. Telefonhotline: (0681) 400 51 11; Terminvergabe: (0681) 400 52 00, - 150, - 100; Fax: (0681) 400 52 10; E-Mail: beratung@arbeitskammer.de; Zeiten: Montag bis Donnerstag 8 bis 16 Uhr und Freitag 8 bis 15 Uhr.

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