Kolumne Gesichterverbot in der Fußgängerzone

Nicht überall dürfen Wahlplakate hängen. – Sind unsere Politiker etwa nicht schön genug?

 Marco Reuther

Marco Reuther

Foto: SZ/Robby Lorenz / SZ

Na ja, gut, über den einen oder anderen wird man da vielleicht streiten können, aber so hässlich sind sie doch nun auch wieder nicht, unsere Kommunalpolitiker. Jedenfalls heißt es in den Regeln, was beim Plakatieren in der Landeshauptstadt erlaubt ist, unter Punkt 5: „In allen Fußgängerzonen ist Wahlplakatierung aus stadtgestalterischen Gründen nicht erlaubt.“ Oder bezieht sich das vielleicht gar nicht auf die Gesichter?

Lange Gesichter gab es jedenfalls in Heusweiler beim Verein Haus und Grund. Der hatte nämlich eine Podiumsdiskussion mit den vier Bürgermeisterkandidaten der Gemeinde organisiert, doch drei der vier setzten sich vorab zusammen und entschieden: Nein, lieber doch keine Diskussionsrunde. Schade, findet Petra Frevel, die vierte und parteiunabhängige Kandidatin – die Rechtsanwältin hätte sich gerne mit den anderen gemessen, um ihren Bekanntheitsgrad zu steigern.

Ein Absinken wäre dagegen womöglich beim Durchschnittsalter von einigen Gemeinde- und Ortsräten gar nicht so schlecht. Keineswegs auf allen aber doch auf einigen Wahlplakaten findet man jedenfalls Gesichter, die schon lange, seeeehr lange dabei sind. Gibt es da wirklich keinen willigen Nachwuchs in den Parteien? Oder sind manche Granden auf ihren Stühlen festgeleimt? Irgendwann kann man doch mal dem Nachwuchs Platz machen und statt der Politik einen Kaffee in einer Fußgängerzone genießen – dabei muss man dann noch nicht mal die Gesichter der Ex-Kollegen sehen.

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