Lorig verbannt Freier nachts aus Fenne

Fenne · Zumindest nachts soll Ruhe sein vor Freiern im Völklinger Stadtteil Fenne. Das künftige Großbordell in der alten Glashütte darf nur von sechs bis 22 Uhr betrieben werden, sagt Oberbürgermeister Klaus Lorig.

 Das Bordell in Fenne erregte schon lange vor der Genehmigung die Gemüter, hier Bürger bei eine Demonstration vor der alten Glashütte im vergangenen Februar. Foto: Jenal

Das Bordell in Fenne erregte schon lange vor der Genehmigung die Gemüter, hier Bürger bei eine Demonstration vor der alten Glashütte im vergangenen Februar. Foto: Jenal

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 Nachts muss das Haus schließen. Symbolfoto: Becker & Bredel

Nachts muss das Haus schließen. Symbolfoto: Becker & Bredel

Oberbürgermeister Klaus Lorig (CDU ) hat den Bauantrag genehmigt - auch, weil er ansonsten Angst vor saftigen Schadenersatzforderungen an die Stadt hat. In den kommenden Monaten wird nun ein Unternehmer aus Berlin die ehemalige Fenner Glashütte zu einem Bordell mit 41 Zimmern ausbauen. Die Bürgerinitiative Fenne warnt bereits seit 2013 vor den Folgen: Sie befürchtet Unruhe und Straßenkriminalität in den angrenzenden Wohngebieten, rapiden Wertverfall der Eigenheime, und macht sich Sorgen um die Kinder.

Oberbürgermeister Lorig betont dagegen, so weit wie möglich vorgebeugt zu haben. Lorigs Auflagen für den Bauherrn: Sex gegen Bezahlung darf es nur von sechs bis 22 Uhr geben. Nachts soll Ruhe vor Freiern in Fenne sein. Das heißt laut Lorig konkret: "Die Damen und die Autos müssen um 22 Uhr vom Parkplatz verschwunden sein." Statt ursprünglich geplanter 60 Zimmer (samt Anbau) sind nur 41 erlaubt worden.

Das Gebäude soll nur über einen rückwärtigen Parkplatz, also nicht von der Hausenstraße aus, zu erreichen sein. An der Hausenstraße darf es weder einen Zugang noch eine Werbeanlage geben.

Ansonsten gilt für Lorig das Prinzip Hoffnung. Und das lautet so: "Die Stadt hofft, dass bis zur Eröffnung des Bordells das im Bundestag in Lesung befindliche Prostitutionsgesetz in Kraft tritt, das weitere Anforderungen an einen Betrieb stellen wird. Im Gesetzesentwurf ist unter anderem vorgesehen, dass die Prostituierten ihre arbeitsfreie Zeit grundsätzlich nicht im Bordell verbringen dürfen."

Lorig hielt sich bei der Genehmigung an den gültigen Bebauungsplan für den Bereich Fenner Glashütte: Hier handelt es sich um ein Gewerbegebiet, in dem Vergnügungsstätten inklusive Bordelle zugelassen sind.

Der Bebauungsplan war 2010 aufgestellt worden. Laut Ludwin Scherer von der Stadtplanung hatte man damals "sicher kein Bordell", sondern eine Spielhalle vor Augen. Dann erlosch aber die so genannte Mehrfachkonzession für den Eigentümer, einen Völklinger Bürger mit türkischem Namen. Dieser hatte schon über eine Million Euro in das Gebäude investiert und ging deshalb zu Plan B, sprich Bordell, über.

In einem anderen Fall hat kürzlich der Völklinger Stadtrat die Notbremse gezogen. Er verhängte Ende April für das Gewerbegebiet am Rotweg in Ludweiler eine Veränderungssperre. Ein Unternehmer aus Homburg wollte seine dortige Spielhalle teilweise in einen Rotlichtbetrieb umwandeln.

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