Verbraucherschutz Am Smartphone zahlen viele Saarländer drauf

Kreis Neunkirchen/Saarbrücken · Gerade bei Mobilfunk-Verträgen hilft ein Gespräch mit der Verbraucherzentrale. Nicht nur deswegen suchen dort Zehntausende Rat.

 Häufig melden Menschen sich bei der Verbraucherzentrale, wenn sie Stress mit ihren Mobilfunkverträgen haben. Oft ist der Ärger mit einem Telefonat aus der Welt geschafft.

Häufig melden Menschen sich bei der Verbraucherzentrale, wenn sie Stress mit ihren Mobilfunkverträgen haben. Oft ist der Ärger mit einem Telefonat aus der Welt geschafft.

Foto: dpa-tmn/Christin Klose

Typischer Tatort: ein Mehrfamilienhaus in Neunkirchen. Der Herr scheint eine verlockende Kombination anzubieten. Zum einen Strom vom viel billigeren Anbieter, für den er arbeite. Als Sahnehäubchen auf das angebliche Kilowattstunden-Schnäppchen verspricht der ungebetene Gast eine Zeitschrift regelmäßig dazu – kostenlos natürlich.

Erst später, wenn der „Berater“ längst bei anderen Familien im Kreis geklingelt hat, begreift der Neu-Kunde, dass ihm da jemand ein ganz normales Zeitschriften-Abo angedreht hat – das natürlich Geld kostet. Ein Fall für die Verbraucherzentrale Saarland. Solche Betrugsmanöver gab es jüngst häufig, vor allem aber nicht nur in Saarbrücken.

Typischer Urlaubsärger: Zwei Wochen Ferien im „Vier-Sterne-Hotel“ am Mittelmeer sollen für unglaublich günstige 1000 Euro zu haben sein. Die Kunden greifen zu. Und sie landen in einer verwohnten Anlage, die ihre Sterne längst los ist. Nach der Rückkehr steht für die Reisenden fest: Das wird ein Fall für die Verbraucherzentrale.

Sabine Strichertz und Yvonne Schmieder gehören zu den Rechtsexperten, die in solchen Fällen aktiv werden. Dann versuchen sie, die Verträge aus der Welt zu schaffen oder Entschädigungen zu vereinbaren. In anderen Fällen sprechen die Rechtsexpertinnen mit Unternehmen über Forderungsverzicht oder einen Preisnachlass.

Die Juristinnen verstehen die Menschen sehr gut, die in einer immer komplizierteren Handels- und Dienstleistungswelt Hilfe holen. Da ist die riesige Auswahl im Internet, die Flut der vermeintlichen Schnäppchen, die auf eine immer noch verbreitete „Geiz ist geil“-Mentalität trifft.

Wer vorschnell ein womöglich überteuertes Produkt kauft, ist sein Geld in den meisten Fällen los. Zwar sei ein Mangel in der Regel ein Umtauschgrund, nicht aber in jedem Fall der geforderte Preis. So kann selbst der juristische Sachverstand der Verbraucherschützer nicht jeden Vertrag erfolgreich anfechten, den die Ratsuchenden bereuen. „Es gehört einfach zu unserem Beratungsgeschäft, Ansprüche zu dämpfen, indem wir den Verbrauchern die Rechtslage klar machen und sie auf ihre Aussichten hinweisen“, sagt Yvonne Schmieder.

Eine Kombination aus Vorsicht und Konfliktbereitschaft empfehlen sie und Sabine Strichertz, wenn Betrüger die Fallen, sogenannte Pop-up-Fenster, direkt auf dem Computerbildschirm ihrer Opfer platzieren. Und schon wollen diese „Drittanbieter“ wegen eines angeblich abgeschlossenen Vertrages Geld sehen und ziehen es sogar mit der Telefonrechnung des überrumpelten Opfers ein. Auch das kann dann ein Fall sein für die Juristen der Verbraucherzentrale.

Sabine Strichertz rät eindringlich: „Lassen Sie sich von Ihrem Telefonanbieter eine Drittanbietersperre einrichten, damit so etwas gar nicht erst passieren kann.“ Denn oft seien die Beträge, die zu Unrecht vom Konto der Betrogenen an die Täter wandern, so gering, dass es den Abgezockten erst gar nicht auffällt.

„Mancher kam erst nach fünf Jahren“, sagt Strichertz. Womit beide Juristinnen den Appell zur Aufmerksamkeit verbinden. Und die Bereitschaft, sich gegen Forderungen zu wehren, statt den Anspruch der Gegenseite zu ignorieren. Schmieder: „So etwas muss ich sofort klären, also den Nachweis einfordern, dass es überhaupt einen Vertrag mit mir gibt, und dann der Forderung widersprechen.“ Die Verbraucherzentrale kann dabei helfen.

Die Palette der Anfragen und der Ersuchen ist groß. Pro Jahr hat die Verbraucherzentrale 32 000 Kontakte, sei es in Rechtsangelegenheiten, bei Fragen zu Geldanlagen oder zur gesunden Ernährung.

Besonders lohnend ist es, die Juristen bei Schwierigkeiten mit Telefonverträgen zu Rate zu ziehen. Sie kennen bei den wichtigsten Anbietern die Ansprechpartner. Mit meist folgendem Ergebnis, wie sie versichern: Ein Anruf, und die Sache ist geklärt.

Und die Kosten? Bei Beratungen zu Verbraucherrecht betragen sie 17 Euro, bei Baufinanzierungsberatung 35 Euro – jeweils pro 20 Gesprächsminuten. Für Mitglieder der Arbeitskammer gibt es Vergünstigungen. Bezieher von Arbeitslosengeld I und II, von Grundsicherung oder Bafög zahlen pauschal ermäßigt 10 Euro für die Beratung, wenn es um Angelegenheiten aus dem Verbraucherrecht geht.

Die Rechtsbesorgung, also Schriftverkehr, Telefonate und Weiteres im Sinne des Ratsuchenden, kostet 30, ermäßigt 15 Euro. Das Prinzip hinter diesen Beträgen: Niemand sollte nur deswegen vor einer Gegenwehr zurückschrecken, weil er Angst vor den Kosten hat.

Und niemandem sollte es peinlich sein, wenn er sich als Opfer von Betrügern zu erkennen gibt. Die gängigen Versprechungen beim unlauteren Kundenfang klingen nun einmal verlockend, wie Yvonne Schmieder weiß. Sie gibt jedem, dem jemand ein „kostenloses“ Angebot macht, eine Warnung vor den Tricks dubioser Datensammler mit auf den Weg: „Wenn eine Leistung nichts kostet, dann sind Sie das Produkt.“

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