Was Fotojournalisten in der Großregion wissen sollten

Saarbrücken · Nicht selten kursiert das Gerücht, man dürfe Bilder des Eiffelturms nicht bedenkenlos verbreiten. Dass das nicht ganz stimmt, darüber klärt das zweisprachige Werk "Fotografien in der Großregion - Fotographie dans la Grande Région" auf.

"Wir haben festgestellt, dass es in den einzelnen Ländern unterschiedliche Normen für Fotojournalisten gibt", sagte Isolde Ries (SPD ), Vorsitzende des Interregionalen Parlamentarierrats (IPR), am Freitag bei der Vorstellung der Studie. Angefertigt hat die Untersuchung zur Gesetzeslage für Fotojournalisten in Deutschland, Frankreich, Belgien und Luxemburg das Institut für Europäisches Recht (EMR) im Auftrag des IPR. 20 000 Euro hat das 428-seitige Gutachten gekostet.

Insgesamt habe man zwischen den Ländern dank der harmonisierenden Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EMGR) mehr Gemeinsamkeiten als Unterschiede bei der Pressefotografie festgestellt, sagte EMR-Expertin Sandra Schmitz. Näher informieren sollten sich Fotojournalisten , bevor sie Aufnahmen militärischer Anlagen oder bei Gericht anfertigen. Auch Luftaufnahmen, etwa durch Drohnen, würden in Deutschland und Frankreich anders gehandhabt. Gemeinsamkeiten gebe es beim Urheberrecht.

Die Studie ist beim IPR erhältlich unter www.cpi-ipr.com .

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