Grundschulunterricht für alle

Saarbrücken · Der Verein Miteinander Leben Lernen ist froh, dass behinderte Kinder nun einen Rechtsanspruch auf einen Platz in der Grundschule haben. Wer sein Kind trotzdem auf eine Förderschule schicken will, muss einen Antrag stellen.

 Schüler mit und ohne Behinderung lernen in dieser Klasse in Rheinland-Pfalz gemeinsam. Das soll auch im Saarland zur Regel werden. Archivfoto: Tobias Kleinschmidt/dpa

Schüler mit und ohne Behinderung lernen in dieser Klasse in Rheinland-Pfalz gemeinsam. Das soll auch im Saarland zur Regel werden. Archivfoto: Tobias Kleinschmidt/dpa

Seit Inkrafttreten der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen im Jahr 2009 haben Kinder mit Behinderung das Recht, in "Regelschulen" unterrichtet zu werden. Fünf Jahre später - am 25. Juni 2014 - verabschiedete der saarländische Landtag das neue Schulgesetz, das die Rahmenbedingungen zur Umsetzung der sogenannten Inklusion festlegt. "Das neue Schulgesetz ist endlich ein klarer Rechtsanspruch behinderter Schüler", sagt Ilse Blug, Geschäftsführerin des Vereins Miteinander Leben Lernen (MLL). Derzeit besuchen 60 Prozent, rund 1400 saarländische Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Grundschulalter, eine Regelschule. Ab dem kommenden Schuljahr sollen alle Kinder ab der ersten Klasse in eine wohnortnahe Grundschule gehen. Falls Eltern ihre Kinder auf eine Förderschule schicken wollen, müssen sie einen Antrag stellen. Die größte Änderung ist die Einführung einer flexiblen Verweildauer der Schüler während der ersten drei Schuljahre. Eine Versetzungsentscheidung in der Grundschule erfolgt erstmals am Ende der Klassenstufe drei. Zudem erhalten die Schulen die Möglichkeit, jahrgangsübergreifende Lerngruppen einzurichten. Am 17. Juni veranstaltete der Verein MLL eine Informationsveranstaltung, die offene Fragen der rund 50 Eltern , aber auch Lehrer beantwortete. "Denn trotz Rechtsanspruch herrscht bei Eltern von Kindern mit Förderbedarf derzeit noch Unsicherheit. Und wir wollen Eltern unterstützen, ihnen Informationen an die Hand geben und sie auffordern, sich bei der Beschulung ihrer Kinder einzumischen", erklärt Ilse Blug.

Während der Veranstaltung hatte sich Anett Sastges-Schank, seit dem 15. Juni neue Landesbeauftragte für Inklusion in Schulen und Kindertageseinrichtungen, vorgestellt. Den Eltern versprach die Mitarbeiterin des Bildungsministeriums, sie bei allen Fragen zu unterstützen. "Darüber hinaus gibt es eine Gruppe von derzeit 24 eigens ausgebildeten Lehrerinnen und Lehrern, die in regionaler Zuständigkeit von Eltern , Schulen und anderen Beteiligten unterstützend angefragt werden können. Alle saarländischen Schulen wurden im letzten Herbst über diese Möglichkeit informiert, verbunden mit der Bitte, die Information weiterzugeben", sagt Sastges-Schank. Für Blug sind die Beratungslehrer sehr wichtig, "weil sie Eltern , aber auch Lehrer individuell beraten können und weil sie die Umsetzung der Inklusion begleiten werden". Jedes Kind, egal ob mit oder ohne Förderbedarf, müsse mit seinem Potenzial, aber auch mit seinen Schwächen gesehen werden, erklärt Blug: "Nur so werden wir jedem einzelnen Kind gerecht!"

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