Windelbonus Bürger können bald Anträge für den Windelbonus stellen

Saarbrücken · Die Saarbrücker­innen und Saarbrücker können von Montag, 1. Januar, bis Samstag, 30. Juni, bei den vier Bürgerämtern der Stadt Saarbrücken den Windelbonus für das Jahr 2017 beantragen. Anträge, die nach diesem Tag eingehen, kann die Verwaltung nicht mehr berücksichtigen. Die Stadt zahlt einen jährlichen Windelbonus von 25 Euro für jedes Kind bis zum dritten Lebensjahr und von 50 Euro für Inkontinenz- und Stomapatienten.

Betroffene Patienten müssen dem Antrag auf den Windelbonus ein aktuelles ärztliches Attest beifügen, das die dauerhafte Erkrankung bestätigt, falls beim Bürgeramt noch kein solches Attest vorliegt.

Die Bürger müssen außerdem mit ihrem erstem Wohnsitz in Saarbrücken gemeldet sein und in privaten Haushalten leben. Der Bonus wird für das vorhergehende Kalenderjahr als Einmalbetrag überwiesen.

Die vier Bürgerämter der Stadt haben folgende Adressen: Bürgeramt City, Gerberstraße 4, in St. Johann, Bürgeramt Dudweiler, Stadtmittezentrum Am Markt 1, Bürgeramt West, Burbacher Markt 20, Bürgeramt Halberg, Rathaus Brebach. Das teilt die Stadtpressestelle mit.

Vordrucke für die Anträge auf den Windelbonus gibt es bei den Bürgerämtern oder im Internet. Dort sind auch die Öffnungszeiten der Bürgerämter zusammengefasst. Weitere Infos unter (06 81) 90 50 oder per E-Mail an die Adresse buergeramt@saarbruecken.de.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort