Landesverwaltungsamt klagt Gericht soll Ex-OB Jung Pension streichen

St. Ingbert/Saarlouis · Weil er wegen Vorteilsnahme verurteilt ist, klagt das Landesverwaltungsamt gegen Zahlungen an Georg Jung (CDU).

 Amtsinhaber Georg Jung (CDU) unterlag am 6.November 2011 bei der Wahl zum Oberbürgermeister in St. Ingbert seinem Herausforderer Hans Wagner (Parteilos).

Amtsinhaber Georg Jung (CDU) unterlag am 6.November 2011 bei der Wahl zum Oberbürgermeister in St. Ingbert seinem Herausforderer Hans Wagner (Parteilos).

Foto: BECKERBREDEL/bub/BECKERBREDEL

Im Juli 2012 musste Georg Jung (CDU) nach verlorener Urwahl sein Amt als Oberbürgermeister der Stadt St. Ingbert an seinen Nachfolger Hans Wagner abgeben. Acht Jahre war Jung (heute 54) zuvor in Amt und Würden als Chef im Rathaus und oberster Repräsentant der Mittelstadt. Zuvor fungierte er von Januar 2003 bis Juli 2004 als Bürgermeister. Der Abschied aus der Chefetage fiel ihm damals sicher schwer, wurde aber finanziell mit einer stattlichen Pension erleichtert. Der OB wurde immerhin in der Besoldungsgruppe B 5 (Grundgehalt heute über 8000 Euro brutto) bezahlt. Und Jurist Jung war vor seinem Wechsel nach St. Ingbert bereits als Beamter in Thüringen und im Saar-Umweltministerium aktiv. Seit Sommer 2012 ist der Ex-OB, so heißt es offiziell, nicht mehr erwerbstätig. Er erhält ein an seinem früheren Amtsgehalt orientiertes Ruhegehalt. Bislang unbefristet. Nach SZ-Informationen handelt es sich dabei derzeit um rund 4000 Euro netto. Wobei diese Pension offenbar seit Dezember um zehn Prozent gekürzt worden sein soll.

Mit der Dauer-Pension für Ex-OB-Jung soll es bald vorbei sein – wenn es nach den Vorstellungen der Disziplinarbehörde, dem Landesverwaltungsamt geht. Das dem Innenministerium unmittelbar unterstellte Amt mit Sitz am St. Ingberter Markt hat beim Verwaltungsgericht jetzt eine so genannte Disziplinarklage gegen den Ruhestandsbeamten Jung eingereicht und beantragt, „dem Beklagten das Ruhegehalt abzuerkennen“. Dies bestätigte Christoph Schmit, Pressesprecher des Verwaltungsgerichts, auf SZ-Anfrage.

Hintergrund der Disziplinarsache Jung ist eine rechtskräftige Verurteilung des Ex-OB wegen Vorteilsannahme (Korruptionsdelikt) in vier Fällen und einem Fall der Untreue. Das Landgericht Saarbrücken sprach im Juli 2014 deswegen gegen Jung eine Gesamtgeldstrafe von 300 Tagessätzen zu jeweils 50 Euro (15 000 Euro) aus. Der Bundesgerichtshof wies die Revision gegen dieses Urteil Anfang 2015 zurück. Und mit diesem Zeitpunkt lebte das seit Beginn der strafrechtlichen Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft ruhende Disziplinarverfahren wieder auf. Dutzende Schriftsätze und Berichte wurden erstellt, bis Anfang Februar die Disziplinarklage an das Gericht adressiert wurde.

Die Disziplinarermittler sind an das strafrechtliche Urteil gebunden. Und darin ist festgehalten, dass Jung als amtierender Oberbürgermeister von Firmen, die mit der Stadtverwaltung in Kontakt standen, Spenden für einen Verein angeworben hat. Konkret ging es um Spenden in Höhe von 455 000 Euro für den „Verein zur Förderung der sozialen und kulturellen Belange der Mittelstadt St. Ingbert“, der wiederum unter dem Einfluss des OB stand. Die Spenden kamen von einem Reifenhersteller, einem Baumarkt, der sich in St. Ingbert ansiedelte, und in zwei Fällen von einer Beratungsfirma. Zwei weitere Spenden über jeweils 125♦000 Euro wurden in dem Urteil wegen Verjährung nicht berücksichtigt. Untreue in Höhe von 31♦237,50 Euro kreidete die Wirtschaftsstrafkammer Jung an, weil er zum Nachteil der Erich-Ferdinand-Bläse-Stiftung für Wohlfahrtspflege ein teures Gutachten bei einem Münchner Rechtsanwalt quasi in eigener Sache in Auftrag gegeben hatte und die Stiftung  bezahlen ließ. Es ging darum, ob Jung auch nach seinem Ausscheiden aus dem Amt, Stiftungschef hätte bleiben können.

Aus Sicht der Disziplinarermittler hat Jung bei den Spenden vorsätzlich gegen seine Pflicht zur uneigennützigen Amtsführung und gegen das Verbot zur Annahme von Belohnungen verstoßen. Auch mit der Untreue habe er in einem hervorgehobenen Amt ein schweres Dienstvergehen begangen, was entsprechend geahndet werden müsse.

Professor Guido Britz, der Jung als Anwalt vertritt, betont, sein Mandant habe durch die Spenden „keine persönlichen Vorteile“ gehabt. Bei dem Rechtsstreit vor dem Verwaltungsgericht „geht es um eine grundsätzliche Fragestellung“. Nach Auskunft des Gerichtes ist mit einer Verhandlung in diesem Jahr voraussichtlich nicht mehr zu rechnen.

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