Ohne Einwilligung keine Veröffentlichung

St. Ingbert · Dr. Wolfgang Krämer Zu "Plötzlich saß Krämer allein am Tisch" vom 19. September: Dr. Wolfgang Krämer wird zwar in St. Ingbert als Lichtgestalt in den Himmel gehoben, im Rest des Landes von den Historikern aber zurückhaltend beurteilt. In der Zeitschrift des Historischen Vereines veröffentlichte Rechtsanwalt Schleh aus St. Ingbert am 05. September 1961 Folgendes: "Barth hat von den 9 in seinem Eigentum und Besitz befindlichen Lichtbildern Herrn Dr. Wolfgang Krämer, Gauting, je einen Abzug überlassen, ohne dabei auf sein Urheberrecht zu verzichten. Trotzdem erfolgte die Veröffentlichung der von Krämer späterhin an Dr. Lauer überlassenen Bilder. Die rechtliche Klärung hinsichtlich des Urheberrechts an den veröffentlichten Aufnahmen ist inzwischen in zwei Instanzen, nämlich Amtsgericht Saarbrücken - Az: 23 C 683/57 - und Landgericht Saarbrücken - Az: 2 S 329/58 - erfolgt. In beiden Urteilen wird festgestellt, dass die Bilder unter Verletzung des Urheberrechtes des Herrn Barth von Herrn Dr. Lauer widerrechtlich benutzt und veröffentlicht worden sind. Beide Gerichte gelangten in ihren Urteilen zu der Feststellung, dass die unter Urheberrecht des Herrn Barth stehenden Bilder ohne Einwilligung desselben nicht hätten vervielfältigt und veröffentlicht werden dürfen. Bezüglich des Bildes (Innenaufnahme des Archivs von Schloss Waal) wurde gerichtlicherseits festgehalten, dass hier Herr Barth von dem Foto wegretuschiert worden ist und damit die Verletzung des Urheberrechts durch eine unzulässige Veränderung in erschwerter Form begangen wurde. Vom Gericht wurde in diesem Zusammenhang noch hingewiesen, dass der für dieses Vorgehen geltend gemachte Grund, wonach man lediglich das Archiv auf diesem Bilde wiedergeben wollte, nicht zutreffen konnte, denn in diesem Fall hätte auch der auf dem gleichen Foto abgebildete Dr. Krämer entfernt werden müssen, dies umso mehr, als dieser bereits auf Bild Nummer 1 wiedergegeben worden ist. Damit ist nun endgültig geklärt, dass als Urheber allein H. P. Barth anzusehen ist." (Zitatende). Dies alles kann man in der Stadtbücherei in St. Ingbert nachlesen. Ortrud Kleis, St. Ingbert Öffentliche Toiletten Abhilfe nur durch ein Kontrollsystem

Dr. Wolfgang Krämer

Zu "Plötzlich saß Krämer allein am Tisch" vom 19. September:

Dr. Wolfgang Krämer wird zwar in St. Ingbert als Lichtgestalt in den Himmel gehoben, im Rest des Landes von den Historikern aber zurückhaltend beurteilt. In der Zeitschrift des Historischen Vereines veröffentlichte Rechtsanwalt Schleh aus St. Ingbert am 05. September 1961 Folgendes: "Barth hat von den 9 in seinem Eigentum und Besitz befindlichen Lichtbildern Herrn Dr. Wolfgang Krämer, Gauting, je einen Abzug überlassen, ohne dabei auf sein Urheberrecht zu verzichten. Trotzdem erfolgte die Veröffentlichung der von Krämer späterhin an Dr. Lauer überlassenen Bilder. Die rechtliche Klärung hinsichtlich des Urheberrechts an den veröffentlichten Aufnahmen ist inzwischen in zwei Instanzen, nämlich Amtsgericht Saarbrücken - Az: 23 C 683/57 - und Landgericht Saarbrücken - Az: 2 S 329/58 - erfolgt. In beiden Urteilen wird festgestellt, dass die Bilder unter Verletzung des Urheberrechtes des Herrn Barth von Herrn Dr. Lauer widerrechtlich benutzt und veröffentlicht worden sind. Beide Gerichte gelangten in ihren Urteilen zu der Feststellung, dass die unter Urheberrecht des Herrn Barth stehenden Bilder ohne Einwilligung desselben nicht hätten vervielfältigt und veröffentlicht werden dürfen. Bezüglich des Bildes (Innenaufnahme des Archivs von Schloss Waal) wurde gerichtlicherseits festgehalten, dass hier Herr Barth von dem Foto wegretuschiert worden ist und damit die Verletzung des Urheberrechts durch eine unzulässige Veränderung in erschwerter Form begangen wurde. Vom Gericht wurde in diesem Zusammenhang noch hingewiesen, dass der für dieses Vorgehen geltend gemachte Grund, wonach man lediglich das Archiv auf diesem Bilde wiedergeben wollte, nicht zutreffen konnte, denn in diesem Fall hätte auch der auf dem gleichen Foto abgebildete Dr. Krämer entfernt werden müssen, dies umso mehr, als dieser bereits auf Bild Nummer 1 wiedergegeben worden ist. Damit ist nun endgültig geklärt, dass als Urheber allein H. P. Barth anzusehen ist." (Zitatende). Dies alles kann man in der Stadtbücherei in St. Ingbert nachlesen.

Ortrud Kleis, St. Ingbert

Öffentliche Toiletten
Abhilfe nur durch ein Kontrollsystem

Zum Artikel "Zustand öffentlicher Toiletten ist beschämend" vom 24. September

Der Seniorenbeirat hat Recht: Die von ihm in Augenschein genommenen öffentlichen Toiletten befinden sich in einem katastrophalen Zustand. Und: Zu einer familien- und seniorengerechten Stadt gehören öffentliche Toiletten, die sich sowohl in baulicher als auch in hygienischer Hinsicht in einem einwandfreien Zustand befinden. Die Forderung des Beirates, die Mittel zu ihrer Sanierung im kommenden Haushalt bereitzustellen, ist mehr als gerechtfertigt. Allerdings ist es nach meiner Auffassung mit einer Sanierung allein nicht getan. Der schlechte Zustand der Toilettenanlagen rührt wohl zum geringsten Teil aus ihrer ordnungsgemäßen Benutzung. Die Erfahrung lehrt, dass es immer wieder Mitmenschen gibt, die öffentliche Toiletten, in denen sie unbeobachtet sind, mutwillig verschmutzen und beschädigen. Abhilfe kann nur durch ein wirksames Kontrollsystem geschaffen werden, wie es die großen Kaufhäuser und Einkaufszentren eingerichtet haben. Bei der Planung der Sanierungsmaßnahmen sollten entsprechende Überlegungen mit einbezogen werden.

Zwischenzeitlich ließe sich eine Verbesserung der Situation dadurch erreichen, dass auf die öffentlichen Toiletten im Rathaus und bei der Stadtbücherei, die sich in einem einwandfreien Zustand befinden, durch eine zielführende Beschilderung hingewiesen wird.

Monika Rohe, St. Ingbert

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