"Luftdicht ist Pflicht" lautet Grundsatz für das Dämmen

St. Ingbert/Bliestal. "Dämmen ist teuer und schlecht fürs Gebäude", so verunsichern derzeit viele Meldungen sanierungswillige Hausbesitzer. Die sind angesichts der Diskussionen um die steigenden Energiekosten ratlos. Viele Verbraucher fragen sich, ob sie überhaupt dämmen sollen und wenn ja, wie

 Die Verbraucherzentrale empfiehlt Dämmmaßnahmen an Gebäuden. Foto: Armin Weigel/dpa

Die Verbraucherzentrale empfiehlt Dämmmaßnahmen an Gebäuden. Foto: Armin Weigel/dpa

St. Ingbert/Bliestal. "Dämmen ist teuer und schlecht fürs Gebäude", so verunsichern derzeit viele Meldungen sanierungswillige Hausbesitzer. Die sind angesichts der Diskussionen um die steigenden Energiekosten ratlos. Viele Verbraucher fragen sich, ob sie überhaupt dämmen sollen und wenn ja, wie. Die Verbraucherzentrale des Saarlandes räumt auf mit Vorurteilen zum baulichen Wärmeschutz.

"Gedämmte Häuser schimmeln.":

Das Gegenteil ist der Fall. Auf Grund einer Außendämmung steigt die Oberflächentemperatur auf der Innenseite der Wand. Ungedämmte Wände sind dagegen im Winter auch innen ziemlich kalt. Feuchtwarme Raumluft kühlt dort ab und schlägt sich an den Wänden nieder. Gleichzeitig steigt die relative Luftfeuchtigkeit. Ab einer Oberflächenfeuchte von 80 Prozent wächst dort der Schimmel. Denn dieser braucht neben der Feuchtigkeit nur wenig "Nahrung", die er bequem auf der Tapete findet. Eine gute Dämmung reduziert daher das Schimmelpilzrisiko, weil es weniger kalte und damit feuchte Ecken im Haus gibt.

"Die Wände können nicht mehr atmen.":

Wände können grundsätzlich nicht atmen. Der Luftaustausch erfolgt ausschließlich über das Lüften (Fenster, Lüftungsanlage) oder unkontrolliert durch Fugen und Ritzen. Die obige Aussage bezieht sich auf die bauphysikalische Wasserdampfdiffusion (Feuchtetransport) durch Bauteile. Diese ist allerdings sehr gering und spielt bei der Feuchteabfuhr keine Rolle. Eine moderne, außen liegende Dämmung hält das Gebäude trocken und die Innenflächen warm.

"Häuser dürfen nicht zu dicht sein":

Falsch. Es gilt der Grundsatz: "Luftdicht ist Pflicht". Gelüftet wird über die Fenster oder die Lüftungsanlage. Denn durch undichte Stellen wie Fugen und Ritzen, zum Beispiel dort, wo verschiedene Bauteile aneinander stoßen (Fenster/Wand, Dach/Wand), strömt im Winter die warme Luft nach draußen. Auf diesem Weg kühlt sie sich ab und kann die Feuchtigkeit nicht mehr halten. In der Folge kann es in den Fugen und Ritzen zu Schimmelbildung kommen. Da man dies in der Regel nicht sieht, kann man auch nicht reagieren. Außerdem geht über undichte Gebäudeteile unnötig viel Energie verloren, ein ausreichender Luftwechsel erfolgt darüber nicht.

Bei Fragen zu "Dichtung und Wahrheit" beim baulichen Wärmeschutz hilft die Energieberatung der Verbraucherzentrale: Online, telefonisch oder im persönlichen Beratungsgespräch. Mehr Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de oder unter Tel. (018) - 809 802 400 (kostenfrei aus dem deutschen Festnetz, abweichende Preise für Mobilfunkteilnehmer). Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft. red

In St. Ingbert finden Energieberatungen jeden ersten und dritten Montag im Monat im Rathaus, Am Markt 12, Zimmer 203 statt. Anmeldung unter Tel. (0 68 94) 130. In Blieskastel finden die Energieberatungen in der Volkshochschule, am Schloss 11 (ehemaliges Internat) statt. Anmeldung unter Tel. (0 68 42) 92 43 10 oder (06 81) 5 00 89 15.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort