Unfallflucht Einbahnregelung in der Kaiserstraße

Wegen der Verlegung neuer Kabel durch die Gemeindewerke Kirkel ist neben der halbseitigen Sperrung der Kaiserstraße (L 119) mit Ampelregelung auch die Einrichtung von Einbahnregelungen erforderlich, so die Gemeinde in einer Mitteilung. Deshalb werden bis 30. September folgende Straßenbereiche als Einbahnstraße ausgewiesen: Triftstraße, zwischen Kaiserstraße und Friedhofstraße (Fahrtrichtung Goethestraße). Hinzu kommt die Eisenbahnstraße, auf einer Länge von 30 Metern ab der Kaiserstraße (Fahrtrichtung Feuerwehrhaus). Die Arbeiten der Gemeindewerke begannen Anfang der Woche.

Wegen der Verlegung neuer Kabel durch die Gemeindewerke Kirkel ist  neben der halbseitigen Sperrung der Kaiserstraße (L 119) mit Ampelregelung auch die Einrichtung von Einbahnregelungen erforderlich, so die Gemeinde in einer Mitteilung. Deshalb werden  bis 30. September folgende Straßenbereiche als Einbahnstraße ausgewiesen: Triftstraße, zwischen Kaiserstraße und Friedhofstraße (Fahrtrichtung Goethestraße). Hinzu kommt die Eisenbahnstraße, auf einer Länge von  30 Metern ab der Kaiserstraße (Fahrtrichtung Feuerwehrhaus). Die Arbeiten der Gemeindewerke begannen Anfang der Woche.

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