Neues Gesetz: Hunde müssen an die Leine

Kreis Neunkirchen · Nach den Bestimmungen des neuen saarländischen Jagdgesetzes dürfen Hunde und Katzen im Rahmen des Jagdschutzes nicht mehr getötet werden.

Wildert ein Hund, ist es künftig so, dass die Ortspolizeibehörde polizeirechtliche Maßnahmen anordnen kann, um das weitere Wildern des Hundes zu verhindern. Zum besseren Schutz der Wildtiere vor Hunden wurde eine Anleinpflicht eingeführt. Während der Brut-, Setz- und Aufzuchtzeiten (1. März bis 30. Juni) müssen Hunde daher außerhalb eingefriedeter Flächen angeleint werden. Ausgenommen hiervon sind nur Hirten-, Jagd-, Blinden-, Rettungs-, Suchhunde und Hunde von Diensthunde haltenden Behörden, die sich im Einsatz oder in Ausbildung befinden und gekennzeichnet sind. Befreit von der Anleinpflicht sind auch diejenigen Hunde, die zuverlässig den Bereich der Wege nicht verlassen.

landesrecht.saarland.de

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