Anleinpflicht für Hunde gilt wieder
Saarbrücken · Mit der Brut- und Setzzeit vom 1. März bis zum 30. Juni gilt die Anleinpflicht für Hunde . Darauf hat Umweltminister Reinhold Jost (SPD ) hingewiesen. Wenn er vom Besitzer aber zuverlässig abgerufen werden kann, dürfe ein Hund sich dennoch auf einem Weg, beziehungsweise "wenige Meter" daneben auch ohne Leine bewegen.
13.03.2015
, 08:59 Uhr