Ein Podiumsgespräch in Neunkirchen beleuchtet die Frage nach der Lebensqualität kurz vor dem Tod

Neunkirchen · Das Lebensende ist in vielen Familien ein Tabuthema. Eine Neunkircher Initiative der katholischen Kirche stößt nun eine Debatte über den eigenen Umgang mit dem Tod und mit sterbenden Angehörigen an.

Nichts ist so gewiss wie der Tod. Und doch sind viele Menschen überfordert, wenn pflegebedürftige Angehörige plötzlich im Sterben liegen. Den Umgang mit dem Tod thematisiert im Oktober ein Podiumsgespräch in Neunkirchen , Veranstalter der katholische Kirchenladen "Momentum - Kirche am Center". Das Motto: "Selbstbestimmt leben bis an Lebensende". Kooperationspartner sind unter anderem das Ambulante Hospiz St. Josef in Neunkirchen und der Sozialdienst Katholischer Frauen und Männer für den Landkreis Neunkirchen (SKFM). "Was passiert, wenn ich todsterbenskrank bin? Viele Menschen haben Ängste", sagt SKFM-Geschäftsführer Martin Eisenbeis. Ziel der Veranstaltung am 14. Oktober sei es, über Möglichkeiten zu informieren, die Lebensqualität bis ans Lebensende zu erhalten. "Es muss niemand alleine oder mit Schmerzen sterben", betont Eisenbeis. Hinter der Aufklärungskampagne steckt auch die Debatte um die aktive Sterbehilfe.

Bereits im Vorfeld machen die Organisatoren auf Maßnahmen wie die so genannte Patientenverfügung aufmerksam. Jeder Mensch kann zu einem beliebigen Zeitpunkt im Leben ein Schreiben darüber verfassen, wie im Falle einer schweren Erkrankung die eigene Betreuung in den Wochen und Monaten vor dem Tod auszusehen hat. "Man kann jederzeit verfügen, ob man beispielsweise künstlich ernährt werden will", erklärt Eisenbeis. Dieses Dokument, in dem der Betroffene seinen Willen formuliert, bedarf keiner notariellen Beglaubigung. Es dient den Angehörigen als Orientierung. "Das kann eine unglaubliche Entlastung sein", sagt Martina Paulus, Krankenhausseelsorgerin in der Marienhausklinik St. Josef. Viele Angehörige fühlten sich schuldig, wenn sie über das Schicksal eines Patienten entscheiden müssten. Paulus wirbt für einen unbefangeneren Umgang mit dem Tod. Es sei wichtig, seinen Willen schriftlich festzuhalten. Sätze wie "Einem Tier gibt man auch die Spritze" habe sie in der Klinik öfter gehört. Es sind laut ausgesprochene Gedanken von überforderten Angehörigen, so Paulus. Die Patientenverfügung sei daher eine wichtige Vorsorgemaßnahme. Wenn der Ernstfall bereits eingetreten ist, helfen die für Patienten kostenlosen Hospizdienste. Bisher gibt es im Kreis Neunkirchen nur ambulante Dienste. Darunter zwei Versorgungsangebote: das ambulante Hospiz und die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV). In beiden Fällen werden die Patienten zu Hause oder in einer Pflegeeinrichtung betreut. Dies beinhaltet Beratung und Begleitung von Angehörigen und Patienten (ambulantes Hospiz) und neben der Pflege auch die Verabreichung von Medikamenten, wenn nötig (SAPV). Im letzten Jahr nahmen im Kreis Neunkirchen insgesamt 360 Patienten die ambulanten Dienste in Anspruch.

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AUF EINEN BLICKDas Podiumsgespräch findet statt am Mittwoch, 14. Oktober, von 18 bis 20 Uhr im Konferenzraum Dienstgebäude des Landkreises Neunkirchen in der Saarbrücker Straße 1 in Neunkirchen . Die Anmeldefrist läuft bis Freitag, 9. Oktober. Infos und Anmeldung beim Sozialdienst Katholischer Frauen und Männer unter Telefon (0 68 21) 1 39 40. faa

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