Naturschutz gegen Eigentümer-Interessen

Warum ist das Fällen der Schwarzkiefern genehmigt worden? Die Stadt musste doch noch keine Kosten übernehmen für Schäden am Kanal, die von den Schwarzkiefern verursacht wurden.Breuer: Bei der Entscheidung, ob einem Antrag stattgegeben wird, sind immer die Belange des Naturschutzes und die des Hauseigentümers gegeneinander abzuwägen

Warum ist das Fällen der Schwarzkiefern genehmigt worden? Die Stadt musste doch noch keine Kosten übernehmen für Schäden am Kanal, die von den Schwarzkiefern verursacht wurden.Breuer: Bei der Entscheidung, ob einem Antrag stattgegeben wird, sind immer die Belange des Naturschutzes und die des Hauseigentümers gegeneinander abzuwägen. Die Entscheidung zugunsten des Eigentümers ist uns nicht leicht gefallen. Letztendlich wurden uns aber mehrere Beeinträchtigungen durch die Bäume nachgewiesen. Diese waren in ihrer Gesamtheit so gravierend, dass wir die Situation als nicht zumutbar gewertet haben. Bei der Entscheidung hat unter anderem eine entscheidende Rolle gespielt, dass eine Gasleitung möglicherweise beschädigt werden könnte. Warum wird der Kanal nicht wurzelsicher gemacht? Könnte die Stadt nicht anregen, dass das Geld, das das Fällen kostet, dafür eingesetzt wird?Breuer: Es gibt ohne Frage technische Möglichkeiten, die Abwasserleitung freizufräsen und eventuell auch abzudichten. Dies erfordert jedoch einen erheblichen technischen und finanziellen Aufwand. Hätten sich die durch die Bäume verursachten Beeinträchtigungen nur auf das Kanalrohr beschränkt, wäre ein Gegenrechnen möglicherweise sinnvoll gewesen. Doch wie bereits dargestellt, haben mehrere Faktoren für die getroffene Entscheidung eine Rolle gespielt. Wie viele vergleichbare Fälle gibt es momentan in der Stadt, bei denen Fällungen von Bäumen diskutiert werden?Breuer: Generell gilt: Auch Privatpersonen brauchen eine Genehmigung, wenn sie Bäume mit einem Umfang von 80 Zentimetern in einem Meter Höhe auf ihrem Grundstück fällen wollen. Gemäß Baumschutzsatzung werden jedes Jahr zirka 500 bis 600 Anträge gestellt. Ein Großteil der Anträge wird nach einem Ortstermin oder nach telefonischer Beratung gegenstandslos. Denn viele Bürger können in persönlichen und beratenden Gesprächen von ihrem Vorhaben abgebracht werden, andere werden hingegen in ihrer Absicht bestätigt und dürfen fällen. Ablehnende Bescheide werden zirka fünf bis 10 Mal pro Jahr geschrieben. Hiergegen werden zirka ein bis zwei Widersprüche eingelegt. Was sagt dazu die Baumschutzverordnung und welche Härtefälle und Ausnahmen gibt es?Breuer: Gründe für die Erteilung einer Genehmigung sind Gefährdung der Verkehrsicherheit, Beeinträchtigung der Lichtverhältnisse, Bauvorhaben, Bauschäden, Bestandspflege oder Gefahr für Versorgungsleitungen. Bei Härtefällen kann eine Befreiung gem. § 50 Saarländisches Naturschutzgesetz erteilt werden.Warum ist die Verordnung in der Landeshauptstadt Saarbrücken so restriktiv? Im Falle der Bübinger Eiche gibt es im Umkreis dutzende Bäume.Breuer: Die Baumschutzsatzung in Saarbrücken ist keinesfalls besonders restriktiv. Sie ist vielmehr weitgehend identisch mit vielen Baumschutzsatzungen in anderen Kommunen. Das Amt für Klima- und Umweltschutz legt in diesem Zusammenhang seinen Schwerpunkt auch auf Beratung. Das schließt im Einzelfall aber nicht aus, dass bei besonders erhaltenswerten Bäumen wie in diesem Fall auch ein Verbot des Fällens durchgesetzt wird. Es gibt sicherlich weitere Bäume im Umfeld des angesprochenen Anwesens. Allerdings keinen, der von Größe und Gestalt vergleichbar ist.Gibt es Kostenübernahmen?Breuer: Eine Kostenübernahme gibt es nicht.Die Bübinger Eiche ist vom Prozessionspinner befallen. Sie steht auf einem Privatgrundstück. Öffentliche Bereiche werden im Falle eines Befalls sofort gesperrt.Breuer: Der Eichenprozessionspinner ist ein Nachtfalter. Es kann durchaus gravierende gesundheitliche Auswirkungen haben, wenn man mit den Haaren seiner Raupe in Berührung kommt. Zu seiner Beseitigung, wenn sie für notwendig erachtet wird, kann ein Schädlingsbekämpfer beauftragt werden. Keinesfalls kann man aber einfach alle Eichen fällen, die von ihm befallen werden. Im Laufe der Zeit müsste man dann alle Eichen fällen. Das ist natürlich nicht verhältnismäßig.Warum ist das im Falle der Eiche so kompliziert, dass es vor Gericht verhandelt werden muss? Könnte man nicht für den Fall der Fällung eines Baumes Patenschaften für andere Bäume einrichten oder Neupflanzungen als Kompensation fordern, anstatt sich auf eine für beide Seiten teure Auseinandersetzung einzulassen?Breuer: Dieser Fall ist nicht besonders kompliziert. Kennzeichnend für einen Rechtsstaat ist nun einmal, dass Bürger, wenn sie mit einer Entscheidung der Verwaltung nicht einverstanden sind, dagegen Rechtsmittel einlegen können.Ziel der Baumschutzsatzung ist es, alte und wertvolle Bäume zu erhalten, hierfür ist die Eiche in diesem Fall ein gutes Beispiel. Es ist auch der Wunsch der Bürger dieser Stadt, solche Bäume zu schützen, weil in den vergangenen Jahrzehnten viel zu viele schöne, wertvolle und das Stadtbild prägende Bäume leichtfertig gefällt worden sind. Die Übernahme von Patenschaften ist kein geeignetes Instrument zur Erhaltung des wertvollen Baumbestandes.

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