Namborn verliert Rechtsstreit mit Landesbetrieb um Winterdienst

Saarlouis. Das Verwaltungsgericht des Saarlandes hat den Antrag der Gemeinde Namborn zurückgewiesen, den Landesbetrieb für Straßenbau dazu zu verpflichten, Bundes- und Landstraßen innerhalb Namborns vom Schnee zu räumen und auch zu streuen (Az.: 10 L 1533/11)

Saarlouis. Das Verwaltungsgericht des Saarlandes hat den Antrag der Gemeinde Namborn zurückgewiesen, den Landesbetrieb für Straßenbau dazu zu verpflichten, Bundes- und Landstraßen innerhalb Namborns vom Schnee zu räumen und auch zu streuen (Az.: 10 L 1533/11). Anlass für die gerichtliche Auseinandersetzung war die Ankündigung des Landesbetriebs, den Winterdienst nur noch auf ortsinternen Strecken auszuüben, die auf seiner Winterdienstroute liegen und mehr als sechs Prozent Gefälle aufweisen. Andernfalls sollte sich die Gemeinde an den Winterdienstkosten zu 65 Prozent beteiligen. Die Richter des Verwaltungsgerichts urteilten, dass Schneeräumen und Streuen von Bundes- und Landstraßen in geschlossenen Ortschaften eine originäre Pflicht der Gemeinden ist und der Landesbetrieb nur unterstützend tätig sein könne. Die vom Landesbetrieb zusätzlich angebotene Unterstützung gegen Bezahlung sei ausreichend. Daraus, dass der Landesbetrieb in der Vergangenheit über die gesetzliche Verpflichtung hinaus Leistungen beim Winterdienst erbracht habe, resultiere kein Anspruch der Gemeinde auf weitergehende Unterstützung, so die Richter. red

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