Gemeinderat Grünes Licht für den neuen Supermarkt

Weiskirchen · Weiskircher Gemeinderäte stimmen auch dem Entwurf der Gebührensatzung für die gemeinsame Grüngutsammelstelle zu.

  Ab dem 1. Januar 2018 ändert sich auf Basis der Änderung eines Landesgesetzes einiges in Sachen Grünschnitt-Entsorgung, unter anderem werden dann in Homburg für die Bürger Gebühren fällig. Foto: Thorsten Wolf  Feature: Änderung Grünschnitt-Entsorgung ab dem 1.1.2018

Ab dem 1. Januar 2018 ändert sich auf Basis der Änderung eines Landesgesetzes einiges in Sachen Grünschnitt-Entsorgung, unter anderem werden dann in Homburg für die Bürger Gebühren fällig. Foto: Thorsten Wolf Feature: Änderung Grünschnitt-Entsorgung ab dem 1.1.2018

Foto: Thorsten Wolf

Der Gemeinderat Weiskirchen hat auf Empfehlung des zuständigen Bauausschusses dem Entwurf einer Benutzungs- und Gebührensatzung der Stadt Wadern für die gemeinsame Grüngutsammelstelle der Stadt Wadern und der Gemeinde Weiskirchen seine Zustimmung erteilt. Diese Satzung, durch die Stadt Wadern in enger Abstimmung mit der Kurgemeinde erlassen, definiert insbesondere den Begriff „Grüngut“ sowie die Verfahrensweise beim Anlieferungs- und Abladebetrieb. Gemäß einer Ermittlung der Stadt Wadern, der die Federführung für die Grüngutsammelstelle obliegt, wurde eine Entsorgungsgebühr von acht Euro je Kubikmeter Grüngut für das laufende Jahr festgelegt.

Seit Anfang des Jahres ist der Entsorgungsverband Saar (EVS) für den Transport und die Verwertung des Grüngutes zuständig. Das Sammeln und die Lagerung bleiben in der Verantwortung der Kommunen. Im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit betreiben die Stadt Wadern und die Gemeinde Weiskirchen diese Grüngutsammelstelle gemeinsam, zumal seitens des Innenministeriums für diese Kooperation eine Bedarfszuweisung von 75 Prozent bei etwa 200 000 Euro Kosten in Aussicht gestellt wurde. Dieser Errichtung der gemeinsamen Grüngutsammelstelle mit der nachbarlichen Hochwaldstadt haben die Weiskircher Ratsmitglieder im September vergangenen Jahres mit einer „Öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Planung, den Bau und den Betrieb einer gemeinsamen Grüngutsammelstelle zwischen der Stadt Wadern und der Gemeinde Weiskirchen“ ihre Zustimmung erteilt.

Zurzeit besteht für die Bürger der Kurgemeinde sowie der Hochwaldstadt die Möglichkeit der Abgabe ihres Grüngutes im Bereich des Wertstoffhofes der Stadt in zwei Großcontainern. Die Herrichtung des eigentlichen Grüngutsammelplatzes ist für den kommenden Monat eingeplant. Die Bauzeit ist mit sechs bis acht Wochen veranschlagt.

Ebenfalls einstimmig beschlossen hat das Gremium die Schaffung der bauleitplanerischen Voraussetzungen zur Errichtung eines Lebensmittelvollsortiment-Marktes auf dem Gelände Wendels auf der Gemarkung Oberthailen. Mit dem Beschluss einher geht die Beteiligung der Öffentlichkeit, der Träger öffentlicher Belange, die Abstimmung des Bebauungsplanverfahrens mit den Nachbargemeinden sowie die Inanspruchnahme des Betreibers mit der Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensabschnitten.

Im Juni vergangenen Jahres fasste der Rat hinsichtlich des in Rede stehenden Bebauungsplan-Verfahrens einstimmig den nach den Vorgaben des Baugesetzbuches notwendigen Aufstellungsbeschluss. Die bauleitplanerischen Voraussetzungen zur Errichtung eines Lebensmittelvollsortiment-Marktes durch die Firma DAC sind damit geschaffen. Damit wird einerseits die Fläche des ehemaligen Sägewerkes einer wirtschaftlichen Nutzung zugeführt, andererseits aber auch die Versorgung der Bevölkerung weiter sichergestellt. Ferner dient die Ansiedlung der Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen.

 Im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit betreiben die Stadt Wadern und die Gemeinde Weiskirchen ihre Grüngutsammelstelle gemeinsam.

Im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit betreiben die Stadt Wadern und die Gemeinde Weiskirchen ihre Grüngutsammelstelle gemeinsam.

Foto: Thorsten Wolf

In diesem Zusammenhang beschlossen die Ratsmitglieder, das „Teilräumliche Entwicklungskonzept für die Gemeinde Weiskirchen“ (TEKO) abzuändern. Im TEKO war als Handlungsempfehlung für den Bereich des Kunesa-Scherer-Geländes im Ortsteil Weiskirchen vordergründig die Ansiedlung eines Lebensmittelvollsortimenters vorgesehen. Dieses Gelände steht für eine Einzelhandelsentwicklung, die nach vorausgegangenem Beschluss in der Gemarkung Oberthailen erfolgen soll, jetzt nicht mehr zur Verfügung.

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