Neue Regeln in Zeiten von Corona Wertstoffhof und Co. in Mettlach seit Montag wieder geöffnet

Was ist in Zeiten der Corona-Pandemie bei Anlieferungen auf dem Wertstoffhof Mettlach und der Deponie bei Orscholz zu beachten? Die Gemeinde nennt die neuen Regeln.

 (Symbolfoto)

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Foto: picture-alliance/ dpa/dpaweb/Tim Brakemeier

Der Wertstoffhof und die Deponie der Gemeinde Mettlach sind nun wieder geöffnet. Wie die Gemeinde mitteilt, gelten für das Rückkonsumzentrum in der Britter Straße seit Montag folgende Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag von 10 bis 16 Uhr, Donnerstag von 10 bis 18 Uhr und Samstag von 8 bis 16 Uhr.

Wie die Gemeinde weiter mitteilt, sei mit Wartezeiten zu rechnen – denn die Anzahl der Anlieferer wird begrenzt. So dürfen maximal vier Fahrzeuge gleichzeitig in das Gebäude; während der Wartezeit dürfen die Insassen – jeweils maximal zwei – das Auto nicht verlassen. Weiterhin empfiehlt die Gemeinde, Besuche des Rückkonsumzentrums auf das notwendige Minimum zu beschränken und zu Hause alles so weit wie möglich vorzubereiten, um möglichst wenig Zeit vor Ort zu verbringen. Kinder sollen zudem zu Hause bleiben, wie es weiter in der Mitteilung heißt. Bei der Anlieferung solle möglichst bargeldlos bezahlt werden. Der Second-Hand-Bereich ist bis auf weiteres geschlossen.

Auch die Erdmassen- und Bauschuttdeponie sowie Grüngutsammelstelle bei Orscholz ist wieder geöffnet: montags bis freitags von 7.30 bis 12 Uhr und von 12.30 bis 16 Uhr sowie samstags von 8 bis 14 Uhr.

Die Gemeinde Mettlach und die Firma Terrag als Betreiber geben aber auch hierzu einige Hinweise: Anlieferer sollen auf die Haltelinien für die Autos achten, außerdem darf nur die Person aus dem vordersten Auto aussteigen. Nur eine Person darf zur Kasse gehen. Eine Hilfestellung beim Entladen erfolge nicht, zusätzliche Abladestellen mit entsprechenden Abständen seien eingerichtet. Die Anlieferer sollen passend bezahlen. Wo es möglich ist, soll bargeldlos gezahlt werden. Gemeinde und Betreiber raten dazu, in der Zeit von Montag bis Donnerstag zu kommen.

Für alle Einrichtungen gilt, dass ein Abstand von mindestens zwei Metern vor und in Gebäuden einzuhalten ist, außerdem empfehle das Gesundheitsamt einen Mund- und Nasenschutz.

Die Gemeinde betont, dass den Anweisungen des Personals unbedingt Folge zu leisten ist.

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