Nach Urteil des Verfassungsgerichtshofs Corona-Gästelisten werden bald gesetzlich geregelt

Saarbrücken · Nachdem der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes die gesetzliche Grundlage für die Kontaktnachverfolgung gekippt hat, hat die Landesregierung nun erste Weichen für eine Neuregelung der Corona-Gästelisten gestellt.

 In einer Pizzeria liegt ein Zettel zur Besucherregistrierung auf dem Tresen.

In einer Pizzeria liegt ein Zettel zur Besucherregistrierung auf dem Tresen.

Foto: dpa/Marijan Murat

Für die vom Verfassungsgericht geforderte gesetzliche Grundlage für Corona-Gästelisten und die Kontakt-Nachverfolgung in der Gastronomie und anderen Bereichen hat die Landesregierung erste Weichen gestellt. Das Kabinett beschloss am Dienstag eine „Formulierungshilfe“ für die Regierungsfraktionen CDU und SPD, die den Entwurf nächste Woche im Landtag einbringen wollen. Nach Angaben von Regierungssprecher Alexander Zeyer wurde darin alles übernommen, was bisher in einer Rechtsverordnung geregelt ist, beispielsweise dass die Daten nur dem Gesundheitsamt übermittelt werden dürfen und nach einem Monat gelöscht werden müssen.

Nach dieser Verordnung müssen Gaststätten, Hotels, Kinos, Theater, Kirchen oder auch Parteien Daten erheben, damit im Fall einer Infektion die Kontakte ermittelt werden können. Der Verfassungsgerichtshof hatte am 28. August jedoch geurteilt, dass die Exekutive einen solchen Eingriff in das Grundrecht auf Schutz der personenbezogenen Daten nicht allein entscheiden dürfe. Vielmehr sei der Landtag berufen, „in öffentlicher, transparenter Debatte das Für und Wider abzuwägen, vor allem aber die Verwendung der Informationen rechtssicher zu regeln“. Dafür hatten die Richter dem Landtag eine Frist bis zum 30. November gesetzt.

Umstritten war vor allem der Zugriff der Polizei auf Daten aus den Gästelisten für Ermittlungen. Der Entwurf der Gesetzesbegründung enthält nun eine Klarstellung, wonach die Herausgabe der Daten aufgrund von bundesgesetzlichen Regelungen  unberührt bleibt. Damit ist die Strafprozessordnung (StPO) gemeint, die laut Innenministerium kein Verbot der Beschlagnahme oder Sicherstellung von Corona-Gästelisten vorsieht. 

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