JVA-Wachmann droht Beamtenstatus zu verlieren

Saarbrücken. Wegen Bestechlichkeit hat gestern das Amtsgericht einen Beamten der Justizvollzugsanstalt Saarbrücken (JVA) verurteilt. Der 33-Jährige nahm 200 Euro als Belohnung dafür, dass er einem Gefangenen ein Handy zukommen ließ. Das Gericht wollte dem Beamten keinen "minderschweren Fall" zubilligen. Er erhielt eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten

Saarbrücken. Wegen Bestechlichkeit hat gestern das Amtsgericht einen Beamten der Justizvollzugsanstalt Saarbrücken (JVA) verurteilt. Der 33-Jährige nahm 200 Euro als Belohnung dafür, dass er einem Gefangenen ein Handy zukommen ließ. Das Gericht wollte dem Beamten keinen "minderschweren Fall" zubilligen. Er erhielt eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten. Die Verbüßung wurde zur Bewährung ausgesetzt. Das Gericht würdigte damit auch die Folgen für die berufliche Karriere. Bei einer rechtskräftigen Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe ab einem Jahr endet das Beamtenverhältnis, ohne dass es einer Entlassung bedarf.Außer dem Beamten waren weitere sieben Personen an der Tat beteiligt. Für einen Teil von ihnen ist das Gerichtsverfahren bereits abgeschlossen. Gestern saßen noch vier Personen auf der Anklagebank, der Beamte, eine Frau, ein Helfer und ein Strafgefangener. Auch sie erhielten Freiheitsstrafen, die "Externen" jeweils acht Monate auf Bewährung, der Häftling muss eine Strafe von einem Jahr und zwei Monaten zusätzlich verbüßen.

Angefangen hatte die Sache Ende 2006 mit einem inhaftierten Kaufmann (63). Er lieh sich gelegentlich ein illegales Handy von einem Mitgefangenen aus. Aber er wollte sein eigenes. So wurde über Wege nachgesonnen, wie das zu bewerkstelligen sei. Ursprünglich waren zwei Geräte vorgesehen, doch zu der zweiten Lieferung in die JVA kam es nicht mehr. Das im Gefängnis verbotene Handy gelangte zusammen mit einem Geldbetrag über zahlreiche Stationen an den Justizvollzugsbeamten. Unterwegs hatte jemand schon 100 Euro von dem Geld für sich weggenommen. Während des Silvestergottesdienstes hat der Beamte dann das "Geschenk" einem Gefangenen zugesteckt. Bald danach wurde es bei einer Zellenkontrolle entdeckt und beschlagnahmt. Die Verteidigerin des Beamten will in die Berufung gehen. jht

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