Eltern kriegen Kita-Beitrag für Streiktage zurück

St Ingbert · Auch St. Ingberter Kitas wurden von Anfang Mai bis Juni bestreikt. Jetzt geht es ums Geld. Der Stadtrat hat entschieden, dass Gebühren der Eltern, denen streikbedingt keine Leistung gegenüberstehen, zurückerstattet werden.

Gute Nachrichten für die Eltern der St. Ingberter Kindergartenkinder. Nach dem Streikende der Kita-Erzieher am 5. Juni wird die Stadt ohne Anerkennung einer Rechtspflicht den Eltern die Betreuungsbeiträge für die nicht angebotenen Betreuungstage während der Streiktage den städtischen Kitas anteilig erstatten. Das hat der Stadtrat St. Ingbert am Donnerstagabend auf CDU-Antrag mit breiter Mehrheit entschieden. Wie Oberbürgermeister Hans Wagner in seiner Verwaltungsvorlage erklärte, sei mit Beginn des Streiks am 8. Mai dieses Jahres die Betreuung der Kinder in den vier städtischen Einrichtungen nur bedingt gewährleistet gewesen. Die Kindertagesstätte Rentrisch sei von Beginn an komplett geschlossen gewesen. Die Kita in Oberwürzbach sei außer am 19. Mai uneingeschränkt bis zum 22. Mai geöffnet, ab 26. Mai allerdings ebenfalls geschlossen gewesen. "In der Kindertagesstätte Rohrbach konnte durchgehend eine Notgruppe angeboten werden. In der Kita Luitpoldschule wurde ebenfalls eine Notgruppe vorgehalten, allerdings musste diese aufgrund nicht ausreichender Personalisierung ab 1. Juni geschlossen werden", so der Verwaltungschef. Die Eltern hätten zum größten Teil Verständnis für die Streiks gezeigt, allerdings seien schnell Stimmen laut geworden, die Betreuungsbeiträge einzubehalten. Bereits mit Beginn des unbefristeten Streiks habe OB Hans Wagner überlegt, wie man den Eltern in dieser Situation finanziell entgegenkommen könne (wir berichteten).

Höhere Gewalt

Er sei zu dem Ergebnis gelangt, "dass den Eltern die Beiträge für alle Tage, in den die Kinder nicht betreut werden konnten, anteilig zurückerstattet werden sollen, und zwar auf Grundlage der durchschnittlichen Betreuungstage bezogen auf ein Jahr". Als Beispielberechnung diene der Beitrag in einer Krippe, so dass hier rund 16 Euro pro ausgefallenem Betreuungstag gezahlt würde. Knapp vier Euro gäbe es in der Regelbetreuung. Es sei eine Erstattungssumme von knapp 10 000 Euro aufgelaufen, so OB Hans Wagner . Er betonte noch einmal, dass eine rechtliche Verpflichtung zur Erstattung der Kindergartenbeiträge nicht bestehe, "da es sich bei Streikmaßnahmen um einen Fall von höherer Gewalt handelt". Die CDU hatte in ihrem Antrag auf Rückerstattung der Elternbeiträge argumentiert, dass die Eltern während der Streiktage für nicht geleistete Betreuung weiter löhnen müssten, die Erziehergehälter vom Arbeitgeber Stadt allerdings nicht gezahlt würden.

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