Einstellungen sind rechtens

Lebach. Die SPD-Fraktion im Lebacher Stadtrat hat die Kommunalaufsicht zur Überprüfung der Rechtsmäßigkeit von Einstellungen in der Verwaltung gebeten (wir berichteten). In dem Schreiben moniert Anna Schmidt (Foto: SZ) namens der SPD-Fraktion, dass die einstellende Behörde Ehrenamt nur berücksichtigen dürfe, wenn alle anderen Kriterien gleich seien

Lebach. Die SPD-Fraktion im Lebacher Stadtrat hat die Kommunalaufsicht zur Überprüfung der Rechtsmäßigkeit von Einstellungen in der Verwaltung gebeten (wir berichteten). In dem Schreiben moniert Anna Schmidt (Foto: SZ) namens der SPD-Fraktion, dass die einstellende Behörde Ehrenamt nur berücksichtigen dürfe, wenn alle anderen Kriterien gleich seien. Das Ehrenamt dürfe nur zusätzlich positiv mit aufgenommen werden. Schmidt und ihre Fraktion hätten zwar dem Kriterienkatalog in der Personalausschusssitzung zugestimmt, aber dieser sei von Bürgermeister Arno Schmidt nur mündlich vorgetragen worden, so Anna Schmidt. Doch nach der schriftlichen Vorlage seien die Sozialdemokraten zu dem Entschluss gekommen, den Kriterienkatalog noch einmal dem Stadtrat vorzulegen. Dies wurde abgelehnt. Daher verließ die SPD-Fraktion auch in der Juni-Sitzung zum nichtöffentlichen Teil die Sitzung, in der über die Einstellungen abgestimmt werden sollte, den Saal. Nach SPD-Sicht sollten die Bewerber zu einem Vorstellungsgespräch an der Verwaltungsschule geladen werden, Test- und Schulnote sowie das Vorstellungsgespräch sollten gleichermaßen gewertet werden.

Die Kommunalaufsicht gab in ihrem Antwortschreiben zwar zu bedenken, dass das "beschlossene Personalauswahlverfahren in mehreren Punkten gegen das in Artikel 33, Absatz 2 GG verankerte Prinzip der Bestenauslese" verstoße", aber "unabhängig von dieser auf das Verfahren bezogenen Feststellung kann eine Rechtswidrigkeit der Personalauswahl im konkreten Fall nicht festgestellt werden". kü > Siehe Interview mit Bürgermeister Arno Schmidt, Seite C 3

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