"Bei unserem Verfahren wurde keine Geheimniskrämerei betrieben"Bürgermeister Schmidt: "Keine Geheimniskrämerei betrieben"

Herr Bürgermeister, nach welchen Kriterien wurden die Bewerber zu den Vorstellungsgesprächen eingeladen?Arno Schmidt: Im Stadtrat hat die SPD-Fraktion im Vorfeld vorgeschlagen, sicher zu stellen, die Besten auszuwählen. Nachdem die Bewerbungen vorlagen, wurde von mir vorgeschlagen, alle Bewerberinnen und Bewerber zum Vorstellungsgespräch einzuladen

Herr Bürgermeister, nach welchen Kriterien wurden die Bewerber zu den Vorstellungsgesprächen eingeladen?

Arno Schmidt: Im Stadtrat hat die SPD-Fraktion im Vorfeld vorgeschlagen, sicher zu stellen, die Besten auszuwählen. Nachdem die Bewerbungen vorlagen, wurde von mir vorgeschlagen, alle Bewerberinnen und Bewerber zum Vorstellungsgespräch einzuladen. Dies wurde von den Fraktionen nicht aufgegriffen. Daraufhin hat die Verwaltung einen Vorschlag gemacht, nach welchen Kriterien Bewerber einzuladen seien. Schulabschlussnote und bei Fachoberschülern das entsprechende Jahrespraktikum, wobei der Kandidat, der in Lebach sein Jahrespraktikum absolviert hatte, zusätzlich einen viertel Punkt mehr bekam. Ebenso wurde jede ehrenamtliche Tätigkeit bewertet, wobei der Feuerwehrbonus um 0,25 Punkte größer war als der der übrigen Ehrenämter. Hinzu kommt eine zusätzliche Berücksichtigung einer verwaltungsähnlichen Ausbildung. Dabei kamen wir auf 17 Personen, die auf Grundlage dieser Kriterien zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen wurden. Zusätzlich mit eingeladen wurde auch ein Bewerber, der wegen der unterschiedlichen Bewertung des Ehrenamtes (ein viertel Punkt mehr für Feuerwehr, A.d. R.) knapp an der Punktzahl gescheitert wäre. Schwerbehinderte wurden unabhängig des festgelegten Kriterienkatalogs eingeladen.

Warum dieser Feuerwehrbonus?

Schmidt: Die Stadt Lebach und ich sind für den Brandschutz verantwortlich. Es wird immer schwieriger Leute zu finden, die tagsüber für Einsätze zu erreichen sind, die in Lebach auch beruflich tätig sind.

Wer war bei den Vorstellungsgesprächen dabei?

Schmidt: Der Leiter des Personalamtes ebenso je ein Vertreter der im Stadtrat vertretenen Fraktionen, wobei die SPD-Fraktion zwar einen Vertreter benannte, diesen aber kurz vor den Vorstellungsgesprächen zurückgezogen hat. Der Vertreter der Verwaltung und die des Rates hatten Stimmrecht, wobei unabhängig und geheim die Punktzahl auf einem Stimmzettel markiert wurde. Die Durchschnittspunktzahl wurde dann gewertet. Weiterhin beteiligt waren, ohne Stimmrecht, der Personalratsvorsitzende, die Frauenbeauftragte sowie der Schwerbehindertenvertreter der Verwaltung.

In einem SR-Interview sprach SPD-Fraktionsvorsitzende Anna Schmidt von Mauschelei bei der Einstellung. Was sagen Sie dazu?

Schmidt: Sowohl der Begriff Mauschelei als auch Vetternwirtschaft, der ebenfalls gefallen ist, halte ich für eine Unverschämtheit. Der dargestellte Kriterienkatalog, die Tatsache, dass alle Fraktionen am Verfahren beteiligt waren, im Personalausschuss ein einstimmiges Votum erfolgte und im Stadtrat sich die SPD und die Grünen lediglich enthalten haben, zeigt doch, dass bei unserem Verfahren keine Geheimniskrämerei betrieben wurde. Es stellte sich keine Fraktion dagegen, erst im Nachhinein. Die Tatsache, dass die SPD sich im Nachhinein ihrer Verpflichtung entzogen hat, mag jeder für sich selbst bewerten. Daher der Begriff Unverschämtheit. Die SPD-Fraktion urteilt nun über Personen, bei deren Vorstellungsgesprächen sie nicht dabei war.

Die SPD hat die Kommunalaufsicht angeschrieben zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Einstellungen. Wie werten Sie deren Antwort?

Schmidt: Grundsätzlich sagt die Kommunalaufsicht, dass in diesem konkreten Fall keine Rechtswidrigkeit festgestellt werden kann. In einzelnen Kriterienpunkten gibt es unterschiedliche Auffassung, wobei ich gerade bei der Berücksichtigung ehrenamtlicher Tätigkeit anderer Ansicht bin als die Kommunalaufsicht. Der Hinweis auf ehrenamtliche Tätigkeit wird gerade seitens des Landes gewünscht. Und bei der Anzahl der Personen, die zum Vorstellungsgespräch eingeladen wurden, lag in der Summe gleiche Eignung vor. Somit fand das Kriterium Ehrenamt auch entsprechende Berücksichtigung.

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