Keine einheitlichen Ozon-Regeln in der Großregion

Luxemburg/Saarbrücken. In der Saar-Lor-Lux-Region gibt es keine einheitliche Regelung in der Frage, was bei erhöhten Ozonwerten zu unternehmen ist.Am Montagabend wies das luxemburgische Nachhaltigkeitsministerium auf erhöhte Ozonwerte im Land hin

 Geschwindigkeitsbegrenzung bei einer Ozon-Warnung im Jahr 1999 im Saarland. Foto: bub

Geschwindigkeitsbegrenzung bei einer Ozon-Warnung im Jahr 1999 im Saarland. Foto: bub

Luxemburg/Saarbrücken. In der Saar-Lor-Lux-Region gibt es keine einheitliche Regelung in der Frage, was bei erhöhten Ozonwerten zu unternehmen ist.Am Montagabend wies das luxemburgische Nachhaltigkeitsministerium auf erhöhte Ozonwerte im Land hin. In Luxemburg wird ab einem Wert von 160 Mikrogramm Ozon pro Kubikmeter Luft die Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen auf 90 Stundenkilometer begrenzt. Des Weiteren wird der Bevölkerung empfohlen, auf Landstraßen höchstens 60 km/h zu fahren. Diese Regelung soll wirken, bevor noch höhere Werte erreicht werden. Die Bildung von schädlichem Ozon soll durch einen niedrigeren Ausstoß von Abgasen verringert werden. In Frankreich und der Schweiz wird bei erhöhten Ozonwerten ähnlich gehandelt.

In Deutschland existiert eine solche Regelung nicht. Laut Auskunft des saarländischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Verkehr gab es vor einigen Jahren bundesweit Versuche, durch Geschwindigkeitsbegrenzungen den Ozonwert niedrig zu halten. Das hätte jedoch nicht den gewünschten Effekt gehabt.

Ab einem Wert von 180 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft können empfindliche Menschen Konzentrationsprobleme haben, ein Wert von über 200 führt oft zu Atemwegsproblemen, Reizungen oder starken Kopfschmerzen. Gestern wurden vom Landesamt für Umweltschutz 201 Mikrogramm in Biringen nahe der Grenze zu Lothringen gemessen.

In Deutschland gilt nur die europaweite Regel, dass ab einer Konzentration von 180 Mikrogramm die Bevölkerung informiert werden muss. Ab 240 Mikrogramm ist das Bundesumweltamt verpflichtet, die Bevölkerung darauf hinzuweisen, dass körperliche Anstrengungen, besonders im Freien, vermieden werden sollten. Wegen der unterschiedlichen Sichtweisen gibt es außer der Info-Pflicht keine einheitlichen EU-Ozon-Regeln. mmu

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