Angeklagter streitet Schuld an Tankstellen-Feuer ab

Saarbrücken/Eppelborn. Vor der vierten Großen Strafkammer des Landgerichts begann gestern ein Prozess gegen einen 32-jährigen Mann aus dem Landkreis Neunkirchen. Er soll am 22. Juli 2007 an der Shell-Tankstelle in Eppelborn Feuer gelegt haben. Im Prozess geht es darum, ob der Mann zwangsweise in einer psychiatrischen Klinik untergebracht werden muss

Saarbrücken/Eppelborn. Vor der vierten Großen Strafkammer des Landgerichts begann gestern ein Prozess gegen einen 32-jährigen Mann aus dem Landkreis Neunkirchen. Er soll am 22. Juli 2007 an der Shell-Tankstelle in Eppelborn Feuer gelegt haben. Im Prozess geht es darum, ob der Mann zwangsweise in einer psychiatrischen Klinik untergebracht werden muss. Die Anklage geht davon aus, dass er geistig behindert ist und nicht für seine Tat verantwortlich gemacht werden kann. Der 32-Jährige hatte an der Tankstelle einen Zapfhahn aus der Halterung genommen, diesen auf den Boden gelegt und das austretende Benzin mit einem Feuerzeug entzündet. Es entstand zwar eine offene Flamme im Bereich der Zapfsäulen, jedoch kein weiterer Sachschaden. Vor Gericht wird der Angeklagte von einem Anwalt vertreten. Sein Vater, der als Betreuer fungiert, nimmt ebenfalls am Prozess teil. Beide weisen den Tatvorwurf zurück, erklären sich aber mit der Unterbringung des Verdächtigen in einer Psychiatrie einverstanden, sofern diese auf freiwilliger Basis beruht. Das Gericht erwägt diese Maßnahme unabhängig davon, wie das Verfahren ausgeht. Der Prozess wird im November fortgesetzt. jht

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