Schläger aus dem rechten Lager muss erneut vor Gericht
Saarbrücken/Nonnweiler. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat zum zweiten Mal ein Urteil gegen einen 28-jährigen Schläger aus der rechten Szene aufgehoben. Die Revision der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil der zweiten Strafkammer des Landgerichts vom Juni 2007 war erfolgreich
Saarbrücken/Nonnweiler. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat zum zweiten Mal ein Urteil gegen einen 28-jährigen Schläger aus der rechten Szene aufgehoben. Die Revision der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil der zweiten Strafkammer des Landgerichts vom Juni 2007 war erfolgreich. Der mehrfach vorbestrafte Mann aus Nonnweiler war wegen vier Fällen von gefährlicher Körperverletzung und Zeigen des Hitlergrußes zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Weil ihm das Gericht aufgrund einer Verfahrensverzögerung ein Strafrabatt von neun Monaten gewährte, wurde das Urteil aufgehoben. Dem 28-Jährigen muss jetzt erneut der Prozess gemacht werden. mju