Prozess vor dem Landgericht Hungrig auf fremde Geldbörsen

Zweibrücken · Zwei Männer stehen seit Dienstag wegen gemeinschaftlichen gewerbsmäßigen Diebstahls und Computerbetrugs vor Gericht.

 Die Angeklagten sollen im Globus in Einöd und im Globus Baumarkt unterwegs gewesen sein.

Die Angeklagten sollen im Globus in Einöd und im Globus Baumarkt unterwegs gewesen sein.

Foto: dpa/Federico Gambarini

Die beiden Männer waren hungrig auf die Geldbörsen der Gäste der Restaurants eines großen Zweibrücker Baumarktes und eines Einöder Selbstbedienungswarenhauses. In mindestens vier Fällen konnte das Duo aus Saarbrücken diesen Hunger mehr oder weniger erfolgreich stillen. Die Taschendiebe erleichterten meist ältere Gäste von ihnen unbemerkt um das mitgeführte Bargeld in deren Portemonnaies. Damit nicht genug: Mit Hilfe der darin gefundenen Bankkarten hoben die Langfinger mehrere Tausend Euro von den Konten der ahnungslosen Kunden ab – und zwar unmittelbar an den Geldautomaten in den jeweiligen Märkten. Dabei spielte den beiden Männern in die Hände, dass einige der Eigentümer der gestohlenen Geldbörsen darin ihre eigentlich geheimen persönlichen Identifikationsnummern, kurz Pin genannt, aufbewahrten, die den Tätern den Zugriff auf ihre Konten erlaubten.

Seit Dienstag müssen sich die 57- und 31-jährigen Männer mit algerischen Wurzeln vor der Ersten Strafkammer des Landgerichts Zweibrücken verantworten. Staatsanwältin Anja Neufing warf ihnen am Dienstag zum Prozessauftakt gemeinschaftlichen gewerbsmäßigen Diebstahl in vier besonders schweren Fällen und Computerbetrug vor. Dabei soll das Duo im Jahr 2018 über 4000 Euro abgebucht und Hunderte Euro Bargeld erbeutet haben.

Nach einem längeren Rechtsgespräch zwischen der Vorsitzenden Richterin Susanne Thomas, der Staatsanwältin und den beiden Verteidigern ließ der 57-Jährige durch seinen Rechtsanwalt Constantin Schmid aus Frankfurt am Main mitteilen, er räume die der Anklage zugrunde liegenden Tatbestände ein. Im Gegenzug sei sein Mandant, der zurzeit eine mehrjährige Haftstrafe wegen ähnlicher Delikte verbüßt, „prinzipiell“ mit der von der Staatsanwältin und der Vorsitzenden Richterin vorgeschlagenen nun zu bildenden Gesamtstrafe im Rahmen von fünfeinhalb bis sechs Jahren Freiheitsentzug einverstanden.

Sein mutmaßlicher Komplize war nicht geständig. Er habe seinen Freund, den er 2018 in Saarbrücken kennengelernt haben will und der für ihn sowas wie ein großer Bruder geworden sei, zwar ab und an in seinem Auto zu den Märkten chauffiert. Dass der 57-Jährige dort als Taschendieb sein Unwesen trieb, will er jedoch nicht bemerkt haben. Er habe seinem Freund nur geholfen – zum Beispiel in Einöd beim Kauf einer Kaffeemaschine oder in Zweibrücken beim Kauf von Pflanztöpfen. Einmal habe ihn der 57-Jährige gebeten, an einem Automaten im Baumarkt mit einer Scheckkarte Geld abzuheben, weil sein Freund „wegen starker Kopfschmerzen“ dazu selbst nicht in der Lage gewesen sei. Jedoch habe das Geldabheben nicht funktioniert, weil die ihm zuvor von dem Älteren genannte Pin offenbar nicht gestimmt habe.

Ein 55-jähriger St. Wendeler kam nicht so glimpflich davon. Nachdem ihm der 57-Jährige offenbar aus seiner Jacke, die während des Essens über dem Stuhl des Baumarkt-Restaurants hing, die Geldbörse entwendet hatte, wurde sein Bankkonto sofort um 1000 Euro geschröpft. Möglicherweise verhinderte nur das vorgegebene Abhebe-Tageslimit, dass der Verlust nicht noch größer ausfiel.

Die Verhandlung wird am 24. November, 9.30 Uhr, fortgesetzt.

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