Weiter dicke Luft am Fasaneriewald

Zweibrücken · In einem Brief an die Zweibrücker Stadtratsmitglieder fordern Anwohner diese auf, am Mittwoch dem Bebauungsplan am Fasaneriewald nicht zuzustimmen. Die darin festgelegte Höhe der Gebäude würde vom Planungsmodell abweichen.

 Das Grundstück an der Jakob-Locher-Straße. Foto: Dingler/pmd

Das Grundstück an der Jakob-Locher-Straße. Foto: Dingler/pmd

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Am nächsten Mittwoch wird der Zweibrücker Stadtrat über die Änderung des Bebauungsplans am Fasaneriewald entscheiden. Dabei geht es um einen Wohnpark, der sechs Ein- bis Zweifamilienhäuser, drei dreieinhalbgeschossige Mehrfamilienhäuser und ein viereinhalbgeschossiges Mehrfamilienhaus vorsieht. Das geplante fünfeinhalbgeschossige Haus mit Tiefgaragen ist inzwischen vom Tisch. Der Hauptausschuss hat letzte Woche bereits empfohlen, dem Entwurf zuzustimmen. Schon seit Wochen wehrt sich eine Interessengemeinschaft (IG) einiger Anwohner gegen dieses Vorhaben, da sie Wertverluste für ihre Häuser, mehr Verkehr und Lärm befürchtet (wir berichteten).

Nun hat sich die Gruppe in einem Brief direkt die Stadtratsmitglieder gewandt und diese aufgefordert, dem Plan nicht zuzustimmen. Auf Initiative der IG habe ein Gespräch mit dem Investor stattgefunden, in dem einige Bedenken nicht ausgeräumt werden konnten. So entspreche das vorgestellte Modell nicht ganz dem Entwurf des Bebauungsplanes. Die darin festgesetzten Höhen würden jeweils ein Geschoss mehr zulassen, als im Modell dargestellt. "Wir sind als Interessengemeinschaft weiterhin dialogbereit und nicht grundsätzlich gegen eine Bebauungsplanänderung", stellt Ludwig Altmeyer klar. So schlägt die IG zur Jakob-Locher-Straße hin sechs Einfamilienhäuser mit maximal zwei Geschossen und im Restbereich vier Einzelgebäude mit maximal vier Geschossen. Die IG bedauere zudem, dass der Stadtrat Zweibrücken - bis auf wenige Gegenstimmen - ein beschleunigtes Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch beschlossen hat. "Nach unserer Einschätzung widerspricht die Vorgehensweise demokratischen und am Gemeinwohl orientierten Prinzipien", kritisiert Altmeyer.

Sofern der Stadtrat dem vorgelegten Bebauungsplan zustimmt, werde die IG nach Offenlegung des Planes über einen Rechtsanwalt ihre Einwände einreichen. Die Kommunalaufsicht habe sie auch darauf hingewiesen, dass der Gesetzgeber die Normenkontrollklage gegen den als Satzung beschlossenen Bebauungsplan vorgesehen habe, wenn bezüglich der Gültigkeit einzelner Verfahrensschritte Uneinigkeit besteht.

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