Leserbrief zum Bebauungsplan „Junges Wohnen am Himmelsberg“ „Inklusion sieht anders aus“

Zu: „Stadtrat lehnt Fußweg für Behinderte ab“ (Merkur-Bericht vom 5.12.)

Als Eltern einer geistig behinderten Tochter, die im Haus Birke der Lebenshilfe wohnt, mussten wir mit Befremden den Stadtratsbeschluss vom 4. Dezember 2019 zum Bebauungsplan „Junges Wohnen am Himmelsberg“ zur Kenntnis nehmen. Die (von der Zweibrücker Lebenshilfe gewünschte, Anm. d. Red.) fußläufige Anbindung an das neue Baugebiet wäre für die Bewohner des Haus Birke wesentlich sicherer als heute die Steinhauser Straße.

Dazu ist noch anzumerken, dass bei der Planung des Haus Birke eine fußläufige Anbindung an das damals noch auf dem Nachbargrundstück geplante Senioren-Zentrum vorgesehen war.

Auch scheint uns, den politischen Vertretern der Stadt Zweibrücken ist nicht bekannt, dass die UN-Behindertenrechtskonvention 2007 von Deutschland unterschrieben wurde. Ihr Verhalten behindert die in der Behindertenrechtskonvention festgeschriebene Inklusion, statt sie zu fördern.

Dies zeigt für uns Eltern wieder einmal mehr, wie geistig behinderte Menschen von den politischen Vertretern der Stadt Zweibrücken geachtet werden.

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