Neonazis nochmal vor Gericht

Zweibrücken · Wenn die Zweibrücker Neonazi-Kameradschaft sich als „Die Bombe fürs System“ bewirbt, ist das für das Amtsgericht zulässige Gesellschaftskritik. Die Staatsanwaltschaft hält den Slogan weiter für eine Androhung von Straftaten – und geht deshalb nach dem Freispruch in die nächste Instanz.

 Symbolfoto.Location:Eschwege

Symbolfoto.Location:Eschwege

Foto: Uwe Zucchi (dpa)

Die Staatsanwaltschaft hat gegen den Freispruch von zwei Mitgliedern des "Nationalen Widerstands Zweibrücken " Berufung eingelegt. Das erklärte gestern Leitender Oberstaatsanwalt Martin Graßhoff auf Merkur-Anfrage. Über die Berufung entscheide das Landgericht Zweibrücken , ein Termin für die Verhandlung ist noch nicht bekannt.

Da das Amtsgericht am 9. September der Neonazi-Kameradschaft erstinstanzlich die Verwendung des Logos "Die Bombe fürs System" erlaubt hatte (wir berichteten), sehe die Staatsanwaltschaft derzeit bei Verwendung des Kennzeichens keinen Anfangsverdacht für die Begehung von Straftaten, erläuterte Graßhoff.

Die beiden Rechtsextremisten waren vom Amtsgericht wegen Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten und eines Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz angeklagt. Am 20. September 2014 zeigten sie bei einer Demonstration in Niederauerbach die "Bombe"-Transparente, dazu abgebildet ein Adler mit Fliegerbombe - die Staatsanwaltschaft sah darin die Androhung eines Sprengstoffanschlags. Sie ging vor Gericht zwar nicht von einer wirklichen Tatabsicht aus. Doch sei das Symbol gerade mit Blick auf die mutmaßlichen NSU-Anschläge geeignet, in der Bevölkerung eine allgemeine Unruhe zu schüren. Der Richter begründete den Freispruch damit, dass eine Sprengstoffexplosion nicht "ausdrücklich oder konkludent" angekündigt worden sei. Es handele sich um Gesellschaftskritik , die durch das Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt sei.

Auf die Frage nach dem Grund der Berufung erinnerte Graßhoff gestern darauf, dass das Gericht "Bombe fürs System" nicht als schlüssige Androhung von Straftaten bewertete. Weil dies die Staatsanwaltschaft anders sehe, solle "das Landgericht als nächste Instanz den Sachverhalt in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht erneut bewerten".

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort