Verkehrsrecht Gericht bestraft filmenden Beifahrer

München · (np) Wer Polizisten bei einer Verkehrskontrolle filmt, begeht damit unter Umständen eine Straftat und muss mit einer Verurteilung rechnen. Das ergibt sich aus einem Urteil des Jugendschöffengerichts am Amtsgericht München (Az.: 1034 Ls 458 Js 197562/19 jug).

Zwei Polizisten hatten ein Auto kontrolliert. Der 21-jährige Beifahrer filmte das Gespräch zwischen seinem Freund, den Beamten und sich mit seinem Smartphone. Mehrfach wies ein Beamter darauf hin, dass dies nicht gestattet sei. Rechtsgrundlage hierbei ist Paragraf 201(1) StGB (Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes). Denn auch das, was ein Polizist bei einer Verkehrskontrolle sagt, kann unter nichtöffentliche Rede fallen.

Weil der Beifahrer weiter filmte, kassierte die Polizei sein Smartphone ein und stellte einen Strafantrag. Tatsächlich endete der Fall mit einer Verurteilung vor Gericht.

Das Jugendschöffengericht verurteilte den Mann, blieb aber milde. Die Strafe hänge vom Einzelfall ab, so das Gericht. Der 21-Jährige wurde zur Teilnahme an einem „Korrekt-im-Web-Kurs“ verurteilt. Der solle ihm einschlägige Kenntnisse bei der Verwendung elektronischer Geräte vermitteln und so künftige weitere Straftaten verhindern.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort