Kaum Alternativen in der KinderbetreuungKaum Alternativen in der Betreuung

Zweibrücken. Ab 1. August haben Kinder in Rheinland-Pfalz ab dem zweiten Lebensjahr Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz. Erst kürzlich hat der zuständige Zweibrücker Beigeordnete Rolf Franzen mitgeteilt, dass dieses Ziel in Zweibrücken nicht erreicht werden könne, dass aber ein flächendeckendes Angebot für Zweijährige entstehen soll (wir berichteten)

 Obwohl ein Rechtsanspruch besteht: Nicht alle Eltern können ihre Kleinen wohl wie hier in den Kindergarten schicken. Foto: dpa

Obwohl ein Rechtsanspruch besteht: Nicht alle Eltern können ihre Kleinen wohl wie hier in den Kindergarten schicken. Foto: dpa

Zweibrücken. Ab 1. August haben Kinder in Rheinland-Pfalz ab dem zweiten Lebensjahr Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz. Erst kürzlich hat der zuständige Zweibrücker Beigeordnete Rolf Franzen mitgeteilt, dass dieses Ziel in Zweibrücken nicht erreicht werden könne, dass aber ein flächendeckendes Angebot für Zweijährige entstehen soll (wir berichteten). Momentan reichen die vorhandenen Plätze für etwa 45 Prozent der Kinder in Zweibrücken aus. Durch Neu- und Umbaumaßnahmen sollen im Laufe des kommenden Jahres weitere Platzangebote geschaffen werden, um etwa 70 Prozent der unter Dreijährigen unterbringen zu können. Welche Möglichkeiten Eltern und Kinder in der Zwischenzeit haben, die keinen Platz im örtlichen Kindergarten bekommen, erklärt Wolf-Jürgen Karle, Pressesprecher des rheinland-pfälzischen Bildungsministeriums: "Wenn kein gebührenfreier Kindergartenplatz für die Zweijährigen mehr zur Verfügung stehen würde, könnten Kinder auch in Krippen untergebracht werden." Krippenplätze kosten im Vergleich zu den Kindergärten aber Geld. "Das Land hat die Zusage gemacht, den Kommunen die Beiträge für Kinder, die in Krippen untergebracht sind, zu erstatten. Kommunen würden einen eventuellen Restbetrag übernehmen müssen", erklärt Karle. Eine für die Eltern kostenlose Betreuung wäre damit sichergestellt. Markus Wilhelm, Leiter des Jugendamtes, sieht diese Lösung nicht als so einfach an: "Das Land hat hiermit eine Alternative geschaffen, aber dazu müssten in den Kommunen Krippenplätze vorhanden sein. Aber auch hier gibt es in Zweibrücken Wartelisten." Es würde versucht, das Angebot so weit wie möglich auch auf Kindertagespflege auszubauen. Bei der Vergabe der Kindergartenplätze gehe es in Zweibrücken nach dem Alter der Kinder sowie nach der Berufstätigkeit der Eltern. "Wir appellieren an die Eltern, Geduld zu haben und abzuwarten - gerade die, die nicht berufstätig sind", sagt Wilhelm. Ob von Elternseite eine Klagewelle auf die Stadt zukommt, könne er nicht abschätzen: "Das Recht dazu hätten Eltern natürlich. Aber ein Verhärten der Fronten würde die nötigen Plätze auch nicht schneller schaffen." Im Gegensatz zu den Krippenplätzen werden Tagesmütter vom Land nicht unterstützt, auch nicht, wenn es weder ausreichend Kindergarten- noch Krippenplätze gibt. Auch die Unterbringung in einem Kindergarten im Nachbarort wäre eine Möglichkeit, wenn es dort noch freie Plätze für Zweijährige gäbe. "Das ist jederzeit möglich", sagt Wolf-Jürgen Karle, "der Rechtsanspruch richtet sich zwar nur gegen die örtliche Kommune, aber wenn Eltern ihr Kind in einen Kindergarten im Umland bringen möchten, dann wäre wohl nur eine Absprache zwischen den jeweiligen Ämtern notwendig". ski/ek

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort
In der Reihe "Kaum auf der Welt, schon im Merkur" stellt der Pfälzische Merkur regelmäßig neue Erdenbürger vor, die im Evangelischen Krankenhaus in Zweibrücken das Licht der Welt erblickten. Heute ist es Max Schneider. Er wurde am 22. Juli um 0.20 Uhr ge
In der Reihe "Kaum auf der Welt, schon im Merkur" stellt der Pfälzische Merkur regelmäßig neue Erdenbürger vor, die im Evangelischen Krankenhaus in Zweibrücken das Licht der Welt erblickten. Heute ist es Max Schneider. Er wurde am 22. Juli um 0.20 Uhr ge