Großzügigkeit kommt Stadt billiger

Zweibrücken · Zwei Drittel der Zweibrücker Bedarfsgemeinschaften (Arbeitslosengeld-2-Empfänger) lebt in Ein- und Zwei-Personen-Haushalten. Obwohl die Mietkosten in diesem Bereich in Zweibrücken gesunken sind, lässt die Stadt die Mietzuschüsse unverändert.

"Für die meisten entsteht kein Nachteil", kommentierte Berni Düker (SPD ) die von der Stadtverwaltung vorgeschlagenen angemessenen Kosten der Unterkunft für Hartz-IV-Empfänger. Die Mehrheit des Zweibrücker Sozialausschusses sah es ebenso und stimmte dem Vorschlag zu. Bernhard Schneider (Linke) und Melanie Schneider (AfD) lehnten den Beschluss ab, in dem die angemessenen Kosten für die Ein- und Zwei-Personen-Haushalte unverändert bleiben. Bernhard Schneider hält das Konzept, nach dem Zweibrücken die angemessenen Kosten ermittelt, für "nicht schlüssig". Die Stadt solle die angemessenen Kosten an der Wohngeldtabelle des Wohngeldgesetzes ausrichten. Bürgermeister Rolf Franzen (CDU ) betonte, das städtische Konzept widerspreche nicht den gesetzlichen Vorgaben. Das Sozialamt ermittelt aus dem Mietniveau die angemessenen Kosten. Darin sind die Mietkosten für die Wohnungen der Gewobau. "Wer keine der günstigen Gewobau-Wohnungen bekommt, muss auf dem freien Markt eine teure Wohnung nehmen", sagte Bernhard Schneider. "Und die liegen dann über unserer angemessenen Grundmiete."

Die Betroffenen bekommen maximal Geld in Höhe der festgelegten Grundmiete. Bei einer höheren Miete zahlen die Personen selbst drauf oder sie müssen umziehen. Wobei die Leiterin des Amtes für soziale Leistung, Birgit Heintz, sagte, dass die Verwaltung jeden Fall individuell bearbeite.

Für Ein-Personen-Haushalte bis 50 Quadratmeter beträgt die angemessene Grundmiete unverändert 242,50 Euro. Bei Zwei-Personen-Haushalten (bis 60 Quadratmeter) 263,40 Euro. Bei Drei-Personen-Haushalten wird die angemessene Miete leicht angehoben, bei Vier-Personen-Haushalten leicht gesenkt.

2014 hat sind die Mieten in Zweibrücken weiter zurückgegangen. Von daher hätte die Stadt theoretisch die angemessene Grundmiete zum Beispiel für Ein-Personen-Haushalte auf 230 Euro senken können. Folge: Die Betroffenen bekämen weniger Geld für die Unterkunft. Doch Franzen befürchtet, dass dies zu (teuren) Widersprüchen und Klagen führen könnte. Dazu stünden den eventuell eingesparten Wohnkosten die von der Stadt zu zahlenden einmaligen Beihilfen für Wohnungsbeschaffung, Umzug und Renovierung gegenüber. "Deshalb halten wir es sinnvoll, die angemessenen Kosten für die beiden größten Gruppen nicht zu ändern."

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort