Gleichheits- und Königsliebe vereint

Zweibrücken · Das 200 Jahre alte Pfälzische Oberlandesgericht in Zweibrücken blickt auf eine lange, liberale Tradition zurück. Dazu gehört auch Ludwig Christian Koch. Zu seiner Zeit hieß das OLG noch Appellationsgericht.

 Dieses Bild von Ludwig Koch hängt an der Außenwand der Bibliothek im Oberlandesgericht. Foto: Cordula von Waldow

Dieses Bild von Ludwig Koch hängt an der Außenwand der Bibliothek im Oberlandesgericht. Foto: Cordula von Waldow

Foto: Cordula von Waldow

Dritter Präsident am Appellationsgericht Zweibrücken wurde Ludwig Christian Koch. Der königstreue Staatsdiener beerbte 1832, noch vor dem Hambacher Fest, den aufgrund seiner kritischen Haltung entlassenen Appellationsgerichtspräsidenten Johannes Birnbaum. Ausschlaggebend für diese Beförderung des Generalstaatsanwalts mögen dessen Reden sein, in denen er zu der Julirevolution in Frankreich sowie der polnischen Revolution Stellung bezog. In den höchsten Tönen lobte er die durch eine Verfassung geprägten Verhältnisse in Rheinbayern: Während in den Nachbarstaaten und auch an manchen Orten in Deutschland Bürgerkrieg herrsche, genösse die eigene Bevölkerung "ruhig und zufrieden, unter einem weisen und gerechten Monarchen , die Früchte einer das Glück des Volkes fest begründenden, freisinnigen Verfassung". Im Gegensatz zu der Zweibrücker Freiheitsbewegung vertrat er die Meinung, die "veralteten Feudallasten", die in anderen Ländern noch die Entwicklung der Landeskultur hemmten, seien im Rheinkreis völlig unbekannt. "Hier ist Gleichheit des Gesetzes und vor dem Gesetz." Diese Wohltaten würden von der Bevölkerung erkannt, die mit "unerschütterlicher Liebe und Treue ihrem Könige und seinem Hause zugetan" sei. "Sie halten fest an gesetzlicher Ordnung und geben sich nirgends aufrührerischen Bewegungen hin. Für Koch bildeten die "Rheinischen Institutionen", wie die Unabhängigkeit der Gerichte, die öffentliche und mündliche Gerichtsverhandlung, der Code Napoléon und die Gleichheit des Einzelnen vor dem Gesetz den Ursprung für ein friedliches Zusammenleben. Ob seiner "nicht durch Vorurtheile befangenen Kenntniß des im Rheinkreise geltenden Rechtes bei der bevorstehenden Bearbeitung neuer, allgemeiner Gesezbücher über das Verfahren in Civil- und Strafrechtssachen" sollte Koch bei der Erarbeitung eines geplanten neuen Gesetzeswerkes für Gesamtbayern mitwirken. Um den Generalstaatsanwalt des Appellationsgerichts dafür zu motivieren und ihn für seine vorherige Arbeit auszuzeichnen, wurde ihm 1822 der "Civilverdienstorden der baierischen Krone" verliehen.

Erworben hatte sich Notar-Sohn Ludwig Christian Koch seine Meriten fern jedes Universitätsstudiums durch eigene Anstrengung. Bereits 20-jährig war ein nach heutigen Maßstäben ein Beamter bei der Kreisverwaltung Kaiserslautern. Nach zwei Jahren als "Staatsprocurator-Substitut", stieg er 1814 vom Stellvertreter zum Staatsprocurator auf und wurde 1815 Generaladvokat am neu errichteten Appellationsgericht Kaiserslautern. Anlässlich der Verlagerung des heutigen OLG nach Zweibrücken , betonte Koch bei seiner Rede zu der feierlichen Sitzungs-Eröffnung neben Loyalitätsbekundungen gegenüber dem Monarchen und dem neuen Vaterland sein klares Bekenntnis zum Rechtsstaat, vor allem zur Unabhängigkeit der Gerichte. 1821 erreichte seine Karriere mit der Beförderung zum Generalstaatsprokurator (Generalstaatsanwalt) des Appellationsgerichts seinen ersten Höhepunkt.

Wie viele bedeutende Männer zu dieser Zeit, etwa auch der zweite Appellationsgerichtspräsident Birnbaum, war auch sein Nachfolger ein Selfmademan. Im Gegensatz zu diesem kritischen Geist jedoch genoss Ludwig Christian Koch bis an seine Pensionierung 1846 und sein Lebensende 1855 einen guten Ruf.

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