Augenklick Entspannung vom Corona-Alltag

Spaziergänge an der frischen Luft sind erlaubt, zumindest dann, wenn man höchstens zu zweit (oder der gemeinsam wohnenden Familie) unterwegs ist, mindestens 1,50 Meter (besser mehr!) Abstand hält und es zu keinen Menschenansammlungen kommt.

 Der Zweibrücker Rosenweg im blühenden Frühling.

Der Zweibrücker Rosenweg im blühenden Frühling.

Foto: Nadine Lang

In solch einer Kulisse auf dem Zweibrücker Rosenweg kann man die Sorgen für einen Moment vergessen. Wobei das Abstandhalten auf weniger bekannten Wegen natürlich leichter fällt. Foto: Nadine Lang

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