Prozess wegen Haftbedingungen muss erneut vertagt werden

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Zweibrücken. Der Prozess eines ehemaligen Gefangenen der Justizvollzugsanstalt (JVA) Zweibrücken wegen des Vorwurfs unmenschlicher Haftbedingungen musste gestern erneut vertagt werden. "Der Zeuge, der noch vernommen werden soll, ist immer noch krank", informierte der zuständige Richter am Landgericht Zweibrücken, Uwe Fischer. Bei dem Zeugen handelt sich um einen Abteilungsleiter des Gefängnisses. Dieser soll Näheres zu Aufklärung des Verfahrens beitragen.Es geht dabei um zwei ehemalige Häftlinge, die in einer 15,64 Quadratmeter großen Zelle untergebracht waren. Einer der beiden will immer wieder das Personal der JVA um eine Verlegung gebeten haben. Nach Angaben des Verteidigers sei das Zweibrücker Gefängnis zu dieser Zeit mit 40 Insassen überbelegt gewesen. Eine Verlegung in eine Einzelzelle habe bis zu einem halben Jahr gedauert. Die Klage des Mitinsassen wurde inzwischen wegen unzureichender Beweise abgewiesen (wir berichteten). Im übriggebliebenen Verfahren fordert der Kläger vom Staat einen Ausgleich von insgesamt 1080 Euro. Er ist damals von der JVA Wittlich ins Zweibrücker Gefängnis verlegt worden, um dort eine Berufsausbildung absolvieren zu können. Von angeblich vier Anträgen auf Verlegung in eine andere Zelle, ist lediglich einer aktenkundig.

Ob die anderen tatsächlich gestellt wurden, soll nun durch die Aussage des Abteilungsleiters geklärt werden. Falls das Gericht feststellt, dass der Kläger sich rechtzeitig über die Bedingungen in der Zelle beschwert hat, muss anschließend geprüft werden, ob diese auch tatsächlich unmenschlich gewesen sind. Als neuen Termin hat der Richter den 7. Februar, 10.30 Uhr, festgesetzt. nob

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