Nach tödlichem Unfall: Raser darf Kosten für Anwalt nicht absetzen

Neustadt/Weinstraße · Die Prozesskosten nach einem Verkehrsunfall sind nicht steuerlich absetzbar. Das hat das rheinland-pfälzische Finanzgericht in Neustadt an der Weinstraße gestern in einem noch nicht rechtskräftigen Urteil vom 22. Januar mitgeteilt (Az: 4 K 1572/14).Geklagt hatte ein Angestellter, der mit seinem Sportwagen auf einer Dienstreise einen schweren Unfall verursacht hatte.

Er wurde wegen fahrlässiger Tötung zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.

Die Kosten seines Strafverteidigers, etwa 66 000 Euro, wollte er von der Steuer absetzen. Nach vier Jahren Verhandlungen durch mehrere Instanzen entschied das Finanzgericht, die Klage sei unberechtigt. Die Prozesskosten seien nicht mit den normalen Reparaturkosten nach einem Autounfall vergleichbar.

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