Gerichtsurteil Ein Unfall auf dem Weg zur Arbeit ist steuerlich absetzbar

München · () Wer auf seinem Arbeitsweg einen Unfall hat, kann daraus entstandene Krankheitskosten steuerlich geltend machen. Ausgaben, die die Berufsgenossenschaft nicht übernimmt, können Steuerpflichtige als Werbungskosten abziehen.

Das geht aus einem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) hervor (Az.: VI R 8/18). Im verhandelten Fall erlitt eine Frau bei einem Verkehrsunfall auf ihrem Heimweg von der Arbeit schwere Verletzungen. Die Krankheitskosten gab sie später als Werbungskosten bei ihren Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit an. Finanzamt sowie Finanzgericht lehnten dies jedoch ab. Der BFH entschied anders. Er erkannte die unfallbedingten Krankheitskosten als Werbungskosten an. Denn diese seien nicht durch die Entfernungspauschale abgegolten. Anders sei dies bei Aufwendungen, die sich auf das Fahrzeug oder die Strecke beziehen, also beispielsweise Reparaturkosten. Kosten, die entstehen, um eine beruflich veranlasste Verletzung zu lindern oder zu beseitigen, können hingegen als Werbungskosten abgezogen werden.

(dpa)
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