Gewerkschaft greift Josef Ochs GmbH an

St. Ingbert. Die Gewerkschaft Nahrung Genuss Gaststätten (NGG) beklagt gegenüber der Saarbrücker Zeitung Mißstände bei der Firma Josef Ochs GmbH in St. Ingbert. Demnach häufe sich die Zahl der Überstunden in dem Betrieb, der als Zulieferer unter anderem Obst- und Gemüse für Aldi verpackt. Gehaltsabrechnungen einer Mitarbeiterin belegen, dass diese regelmäßig Überstunden geleistet hat

St. Ingbert. Die Gewerkschaft Nahrung Genuss Gaststätten (NGG) beklagt gegenüber der Saarbrücker Zeitung Mißstände bei der Firma Josef Ochs GmbH in St. Ingbert. Demnach häufe sich die Zahl der Überstunden in dem Betrieb, der als Zulieferer unter anderem Obst- und Gemüse für Aldi verpackt. Gehaltsabrechnungen einer Mitarbeiterin belegen, dass diese regelmäßig Überstunden geleistet hat. Zwischen 30 und 80 Stunden monatlich seien an Extra-Arbeit angefallen. Der saarländische NGG-Geschäftsführer Marc Baumeister hält das für höchst bedenklich. "Die Zahl der Überstunden geht über das Normalmaß hinaus."Werner Schäfer vom Landesamt für Umwelt und Arbeitsschutz bestätigt, dass Überstunden zwar zulässig sind, aber im Rahmen bleiben sollten. "Grundsätzlich geht man von einer Regelarbeitszeit von acht Stunden von Montag bis Samstag aus. Wenn man die Arbeit entsprechend verteilt, können aus den acht Stunden auch mal zehn Stunden werden", sagt er. Mehr als elf Stunden seien aber kritisch. Diese Grenze ist bei der genannten Mitarbeiterin mehrfach überschritten worden.

Geschäftsführer Gerhard Ochs weist die Vorwürfe zurück: Natürlich würden in ihrem Betrieb immer mal Überstunden anfallen, sagt er. Der Betrieb stelle es aber frei, Überstunden in Freizeit auszugleichen. "Viele Mitarbeiter wollen, dass sie ausgezahlt werden", sagt er. Schäfer allerdings betont, dass ein solches Vorgehen nicht in Ordnung ist: "Das Unternehmen hat eine Sorgfaltspflicht und dafür zu sorgen, dass die Mitarbeiter ausreichend Freizeit bekommen", sagt er.

Angst vor Kündigung

Die Gewerkschaft NGG beklagt auch, dass in dem Unternehmen vorwiegend thailändische Mitarbeiterinnen beschäftigt würden, die nur wenig Deutsch verstünden und aus Angst vor Kündigung davor zurückschreckten, ihre Rechte einzufordern. Die NGG versucht deshalb seit einem Jahr, einen Betriebsrat in dem Unternehmen zu installieren. Weil bei der Betriebsratswahl nichts vorangehe prüfe die NGG "die Einleitung eines Strafverfahren wegen Untätigkeit des Wahlvorstandes". Ochs sieht auch diesen Vorwurf als unbegründet an. Die Mitarbeiter hätten per Unterschrift bekundet, dass sie keine Betriebsratswahl wollten, sagt er. "Gegen das Votum meiner Mitarbeiter kann ich keinen Betriebsrat etablieren", sagt Ochs. Christoph Hesseler als Anwalt des Unternehmens sagt, dass der Wahlvorstand nicht ausreichend geschult war. "Die Gewerkschaft hatte angekündigt sechs Stunden zu schulen, die Schulung dauerte nur eine dreiviertel Stunde." Baumeister sagt, er habe die Schulung nach zwei Stunden beendet, weil der Wahlvorstand nicht nur verspätet gekommen sei, sondern auch nach kurzer Zeit signalisiert habe, man habe alles verstanden. Er habe aber das gesamte Schulungsmaterial bereitgestellt.

Vorwürfe erhebt auch eine Ex-Mitarbeiterin des Unternehmens, der eigenen Angaben zufolge während der Arbeit ein Gabelstapler über den Fuß gefahren ist und den Mittelfuß gebrochen hat. Sie sei aber angewiesen worden, zu sagen, ihr sei eine Kiste auf den Fuß gefallen. So sei es von einem Mitarbeiter des Unternehmens auch im Krankenhaus dargestellt worden, sagt die Thailänderin.

Warum das Unternehmen die Mitarbeiterin angewiesen haben könnte, den Unfallhergang so darzustellen, ist bisher nicht geklärt. Der Anwalt der Firma ließ aber mitteilen, die Firma Ochs nehme den Vorfall sehr ernst und habe interne Untersuchungen eingeleitet. Auch die Berufsgenossenschaft habe das Unternehmen um eine Stellungnahme gebeten, sagte der Anwalt.

Die Mitarbeiterin sagt, sie habe der Darstellung im Krankenhaus nicht widersprochen, weil sie Angst um ihren Job hatte. Ihr wurde trotzdem gekündigt - ohne Begründung.

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