Beratungstermine mit Infos über die Vorsorgevollmacht

Homburg · Rechtliche Betreuung bedeutet, für einen anderen Menschen handeln zu dürfen. Im Normalfall dürfen Eltern für ihre Kinder handeln.

Ansonsten bedarf es für dieses Handeln einer Vollmacht, auch Vorsorgevollmacht, oder eben einer rechtlichen Betreuung. Wann ist eine rechtliche Betreuung erforderlich oder sinnvoll? Welchen Umfang kann die Betreuungsbefugnis haben? Diese und weitere Fragen will Barbara Kohler von der "Querschnittstelle Ehrenamtliche Betreuung im Saarpfalz-Kreis" beantworten. Die Querschnittstelle wird vom Saarpfalz-Kreis und dem Saarland finanziert und ist beim Betreuungsverein "Pro Mensch" angesiedelt. Am heutigen Dienstag und am Dienstag, 18. Februar, bietet der Betreuungsverein im Raum 104 des Rathauses in Homburg, Am Forum, jeweils in der Zeit von 9 bis 10.30 Uhr Beratungstermine an.

Informationen zum Thema gibt es unter der Telefonnummer (0 68 41) 81 71 12; Fax: (0 68 41) 8 14 31 oder per E-Mail: kohler@promensch-saar.de.

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