Barbara Kohler beantwortet Fragen zur rechtlichen Betreuung

Blieskastel · Rechtliche Betreuung bedeutet, für einen anderen Menschen handeln zu dürfen. Im Normalfall dürfen Eltern für ihre Kinder handeln. Ansonsten bedarf es für dieses Handeln einer Vollmacht, auch Vorsorgevollmacht, oder eben einer rechtlichen Betreuung.

Wann ist eine rechtliche Betreuung erforderlich oder sinnvoll? Welchen Umfang kann die Betreuungsbefugnis haben? Wie grenze ich die rechtliche Betreuung von der Vorsorgevollmacht ab? All diese Fragen beantwortet Barbara Kohler, Inhaberin der Querschnittstelle "Ehrenamtliche Betreuung im Saarpfalz-Kreis", an den Donnerstagen 2. April und 7. Mai jeweils von 9.30 Uhr bis 11.30 Uhr im Familienzentrum Bliestal, Haus des Bürgers, Luitpoldplatz 5, Eingang über Florianstraße. Kohler begleitet ehrenamtliche Betreuer und Betreuerinnen bei ihrer Tätigkeit, steht ihnen für Fragen zur Verfügung, ist behilflich beim Stellen von Anträgen und bei sonstigem Schriftverkehr. Darüber hinaus hält sie Vorträge zu den Themen Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung. Die Querschnittstelle wird gemeinsam von Saarpfalz-Kreis und Saarland finanziert und ist beim Betreuungsverein pro Mensch angesiedelt.

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