Umwelt-Campus Birkenfeld Es geht um Recht und Ethik in der digitalen Welt

Neubrücke · Am Umwelt-Campus Birkenfeld ist ein neues Forschungsnetzwerk „Gesellschaft für Recht und Ethik in der Digitalen Welt“ gegründet worden. Das teilt ein Campus-Sprecher mit. Professor Maximilian Wanderwitz vom Umwelt-Campus Birkenfeld der Hochschule Trier ist der Initiator dieses Forschungsnetzwerks.

 Am 17. Februar wird Professor Wanderwitz beim  Zukunftskongress Bayern, organisiert vom Behörden Spiegel, einen Fachbeitrag zum Thema „Einsatz von Künstlicher Intelligenz“ halten.

Am 17. Februar wird Professor Wanderwitz beim  Zukunftskongress Bayern, organisiert vom Behörden Spiegel, einen Fachbeitrag zum Thema „Einsatz von Künstlicher Intelligenz“ halten.

Foto: Gierke

Und darum geht es:  Wanderwitz lehrt Wirtschaftsrecht und insbesondere das Recht der Informationstechnologie an der Hochschule Trier am Standort Umwelt-Campus Birkenfeld. Seine Forschungsschwerpunkte sind „Legal Tech“ sowie „Recht und Ethik in der Digitalen Welt.“ Als Instrument seiner individuellen professoralen Forschung hat er das Forschungsnetzwerk „Gesellschaft für Recht und Ethik in der Digitalen Welt“ gegründet, heißt es vonseiten der Hochschule.

Die Digitalisierung durchdringt mittlerweile nahezu sämtliche Bereiche des Lebens und führt damit unweigerlich zu einem Diskurs über die rechtliche und ethische Herausforderung der umfassenden Digitalen Transformation unserer Gesellschaft und über die damit einhergehenden Lösungen. Neben der Bereitschaft, sich den Veränderungen und Umwälzungen der digitalen Welt zu öffnen, bedarf es der Vernetzung, um eine ganzheitliche Sicht auf die Dinge zu erreichen.

Interessierte Netzwerkende unterschiedlichster Hintergründe und Professionen  – Hochschullehrende und Medienschaffende ebenso wie Studierende – treffen sich zum Dialog, um Gedanken, Einsichten und Ideen zu artikulieren und den Diskurs mit neuen Impulsen voranzubringen. Zahlreiche Themen spielen dabei eine Rolle und werden durch das Netzwerk behandelt. Unter anderem das Thema „KI und Recht“:

Der umfassende Einsatz Künstlicher Intelligenz etwa wirft zahlreiche Fragen aus den unterschiedlichsten Rechtsbereichen auf. Auf der Grundlage eines Diskurses zu ethischen, rechtspolitischen und rechtlichen Fragestellungen müssen Anforderungen formuliert werde an die Regulierung der Künstlichen Intelligenz, ihre Entwicklung und Verwendung, sowie an flankierende und unterstützende Maßnahmen. Nur durch kluge und konzertierte Bemühungen kann den sich auftuenden Risiken effizient und proaktiv entgegengewirkt werden.

Am 17. Februar wird Professor Wanderwitz beim achten Zukunftskongress Bayern, organisiert vom Behörden Spiegel, einen Fachbeitrag zum Thema „Einsatz von Künstlicher Intelligenz“ halten. Weitere Infos zum Netzwerk, Themen und aktuellen Terminen im Netz: 

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