Wie man wählt, wenn man es am 22. September nicht kann

Saarlouis · Wer am Gang zum Wahllokal am Sonntag, 22. September, gehindert ist, kann schon jetzt zur Wahl gehen.

Dazu nimmt man die Wahlbenachrichtigung, die jeder mit der Post schon bekommen hat, und den Personalausweis und begibt sich ins Rathaus. Dort ins Wahlamt. Im Wahlamt bittet man um die Briefwahlunterlagen. Die kann man gleich an Ort und Stelle, in einer Wahlkabine, ausfüllen und einwerfen. Möglich ist dies bis Freitag, 20. September, 18 Uhr. Die Bundeswahlordnung verlangt, dass diese Möglichkeit, im Rathaus an Ort und Stelle zu wählen, in jeder Kommune bestehen muss.

Natürlich gibt es die klassische Briefwahl. Dazu schickt man die Wahlbenachrichtigung ausgefüllt ans Rathaus zurück oder gibt sie dort ab. Man kann den Antrag auch per E-Mail stellen, nur nicht telefonisch. Beantragt werden muss bis 20. September, 18 Uhr. Bis spätestens am Wahltag selbst, 18 Uhr, muss der rote Umschlag mit den Briefwahlunterlagen wieder im Rathaus sein. Wer ihn per Post dorthin schickt, sollte dies bis Donnerstag, 19. September, getan haben, damit er rechtzeitig ankommt.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort