grubenwasser Stadtrat gegen Grubenwasser-Pläne

Lebach · (kü) In der jüngsten Stadtratssitzung wurde die Verwaltung einstimmig ermächtigt, in Zusammenarbeit mit der Kanzlei Friedrich & Partner einen Widerspruch beziehungsweise eine Fristenverlängerung zu erarbeiten zum Planfeststellungsverfahren zum Heben und Einleiten von Grubenwasser am Standort Duhamel in die Saar, als Folge des Ansteigenlassens des Grubenwasserspiegels auf -320 Meter in den Wasserprovinzen Reden und Duhamel.

Die Stadt Lebach, wie auch andere Kommunen, müssen bis zum 15. Januar eine Stellungnahme abgeben. Die Nachbarkommunen Nalbach, Ensdorf, Saarlouis und Saarwellingen haben diesbezüglich auch das Büro Friedrich & Partner beauftragt und planen mit dessen Hilfe einen Widerspruch zu diesem Abschlussbetriebsplan beziehungsweise einen Antrag auf Fristenverlängerung bezüglich der Stellungnahme zum Verfahren zu erarbeiten.

Die möglichen Auswirkungen für alle Kommunen seien nahezu identisch, hieß es von Seiten der Verwaltung. Lediglich im Detail seien Unterschiede aufgrund der topografischen Gegebenheiten zu erwarten. Im Lebacher Rathaus können ab sofort Unterschriften zur Unterstützung der Volksinitiative geleistet werden. Der Illinger Bürgermeister Armin König hat eine Volksinitiative „Wasser ist Leben – Saar-Heimat-schützen – Grubenflutung stoppen“ ins Leben gerufen. Wie der Name der Initiative es bereits ausdrückt, soll der saarländische Landtag durch diese Initiative dazu gebracht werden, sich mit den vorgebrachten Argumenten auseinanderzusetzen. Hierzu sind nach dem saarländischen Volksabstimmungsgesetz mindestens 5000 Unterstützer-Unterschriften notwendig. Auch die Stadt Lebach unterstützt diese Initiative.

Daher kann ab sofort jede Lebacher Bürgerinnen und jeder Bürger ab 16 Jahren seine Unterstützerstimme im Bürgerbüro des Lebacher Rathauses innerhalb der Öffnungszeiten abgeben. Hierzu ist der Personalausweis mitzubringen. Die für die Stimmabgabe erforderliche Bescheinigung der Wohnung und des Alters wird kostenlos vorgenommen.

Für die Heusweilerstraße in Landsweiler häuften sich in den vergangenen Monaten die Bauanträge für frei stehende, großflächige Werbeanlagen. Im vergangenen Jahr wurde dort eine solche Großflächenwerbeanlage gegen den Willen der Stadt errichtet. Die Untere Bauaufsichtsbehörde hatte damals diese Baugenehmigung erteilt. Damit dies nicht mehr möglich ist, verabschiedete der Stadtrat einen so genannten einfachen Bebauungsplan. Damit können weitere Baugesuche abgelehnt werden. Das gilt auch für die Poststraße in Lebach.

Die Getränkelieferverträge für die Sporthalle Lebach und die Stangenwaldhalle in Landsweiler wurden vergeben. Die Nutzung städtischer Mehrzweckhallen, Sporthallen oder Säle durch Dritte wird ab Januar um sieben Prozent teurer.

Ab diesem Jahr sammelt der EVS privaten Grünschnitt ein. Lebach will die Frist um zwei Jahre verlängern und erst 2020 dem Entsorgungsverband die Grüngutmengen anbieten.

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