Widerspruch in Sachen Grubenwasser

Nalbach · Das Oberbergamt des Saarlandes hat den Widerspruch der Gemeinde Nalbach gegen die Zulassung des Sonderbetriebsplans zum Ansteigenlassen des Grubenwassers im Bergwerk Saar als unbegründet zurückgewiesen.

Der Sonderbetriebsplan aus dem Jahr 2013 hatte den explosionssicheren Verschluss des ehemaligen Bergwerks Saar sowie den Anstieg des Grubenwassers bis zur 14. Sohle, der Sohle des Standorts der Hauptwasserhaltung, zum Gegenstand. Mit dem bewusst herbeigeführten Anstieg des Grubenwassers in den ehemaligen Abbaufeldern Dilsburg und Primsmulde unterhalb der 14. Sohle war bezweckt worden, den Zeitraum möglicher Erschütterungen von 80 auf acht Jahre zu verringern.

Aufgrund des Widerspruchs der Gemeinde Nalbach musste der weitere Anstieg des Grubenwassers unterbunden werden. Das Grubenwasser wird seither wieder nach über Tage gepumpt. Gegen den Widerspruchsbescheid des Oberbergamts kann die Gemeinde Nalbach innerhalb eines Monats beim Verwaltungsgericht des Saarlandes Klage erheben. Bis dahin wird das Grubenwasser auch ohne Klageerhebung weiter gepumpt.

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