Zu viele Wasseranschluss-Steuern sollen zurückgezahlt werden

St. Wendel. In einigen Haushalten im Landkreis St. Wendel sind seit dem Jahr 2000 zu viele Steuern für die Erstellung des Wasseranschlusses berechnet worden. Die Wasser- und Energieversorgung Kreis St. Wendel GmbH (WVW) trifft dabei keine Schuld, da der Steuersatz vom Bundesfinanzministerium festgelegt wurde. Das hat der St

St. Wendel. In einigen Haushalten im Landkreis St. Wendel sind seit dem Jahr 2000 zu viele Steuern für die Erstellung des Wasseranschlusses berechnet worden. Die Wasser- und Energieversorgung Kreis St. Wendel GmbH (WVW) trifft dabei keine Schuld, da der Steuersatz vom Bundesfinanzministerium festgelegt wurde. Das hat der St. Wendeler Landrat Udo Recktenwald (Foto: SZ), zugleich Aufsichtsratsvorsitzender der WVW, jetzt klargestellt: "Es gibt keine rechtliche Verpflichtung, diese Steuern zurückzuzahlen. Ich werde mich aber beim saarländischen Finanzminister dafür einsetzen, durch eine entsprechende Steuerrückerstattung die WVW in die Lage zu versetzen, dies zu tun." Er gehe "fest davon aus", dass seinem "Vorstoß" entsprochen werde und die zu viel gezahlten Steuern so schnell wie möglich zurückgezahlt werden können. Recktenwald: "Damit unterstützen wir Häuslebauer und junge Familien, quasi ein kleines Konjunkturprogramm." Bei den zu viel gezahlten Steuern handelt es sich um die Differenz zwischen dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von sieben Prozent und dem voll gezahlten Umsatzsteuersatz von 19 beziehungsweise 16 Prozent, die bis Januar 2007 galten. Hintergrund: Das Bundesfinanzministerium hatte im Januar 2000 verfügt, dass Arbeiten an Trinkwasser-Hausanschlüssen als eigenständige Leistungen zu sehen sind und deshalb mit dem vollen Umsatzsteuersatz zu besteuern sind. Dagegen ist erfolgreich geklagt worden. Der Bundesfinanzhof hat inzwischen die Vorgabe des Bundesfinanzministeriums revidiert. In Folge dessen gilt der ermäßigte Steuersatz sowohl für Neubauten als auch für Reparaturen und Veränderungen der Hausanschlüsse und kann für alle diesbezüglichen Arbeiten seit 11. August 2000 rückwirkend geltend gemacht werden. Betroffen sind alle Hausanschluss-Rechnungen, die mit dem vollen Steuersatz seit August 2000 erstellt wurden. Die Rückerstattung betrifft alle Leistungen, die im Zusammenhang mit dem Trinkwasser-Hausanschluss stehen. Dazu gehören Neuanschlüsse, Veränderungen, Reparaturen und Auswechselungen. Die WVW überprüft die Voraussetzungen für eine Rückerstattung und geht davon aus, dass die Rückerstattungsbeträge schnell ausgezahlt werden können. Hierzu benötigt sie von den Kunden ein formloses Schreiben mit Rechnungsnummer, -datum und Kundennummer, gerne auch per E-Mail übermittelt. red

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