Verseuchter Boden: BUND stellt dem Ministerium ein Ultimatum

Saarbrücken. Der saarländische Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) hat dem Wirtschaftsministerium ein Ultimatum gestellt, wonach die Verantwortung für das am Homburger Zollbahnhof ansässige Unternehmen Bahnlog bis zum 30. Juni geklärt werden müsse

Saarbrücken. Der saarländische Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) hat dem Wirtschaftsministerium ein Ultimatum gestellt, wonach die Verantwortung für das am Homburger Zollbahnhof ansässige Unternehmen Bahnlog bis zum 30. Juni geklärt werden müsse. Mit der hiervon erwarteten Auskunft will der BUND dann gegen den nach seiner Ansicht ungenehmigten Betrieb der Bahnlog sowie gegen die Verantwortlichen der Bodenverseuchung vorgehen, so BUND-Chef Joachim Götz. Bereits Ende April hatte sich der Streit um die Firma Bahnlog zugespitzt. Damals hatte der Kirkeler Gemeinderat einen Antrag der CDU-Fraktion zur Stilllegung des Betriebes, der am alten Zollbahnhof mit Pestiziden und Schweröl belastete Eisenbahnschwellen und Schottermassen aufarbeitet, gefordert. Und auch der Umweltausschuss des Landtags hatte endlich wirksame Konsequenzen für den behördlichen Umgang mit Bahnlog gefordert. Denn bis zu diesem Zeitpunkt war - genau so wenig wie bis heute - klar, wer denn als Aufsichtsbehörde für die Bahnlog gelten solle, das Eisenbahnbundesamt (EBA), das bisher immer auf seiner Zuständigkeit beharrt hatte, oder das saarländische Wirtschaftsministerium. Damals hatte der Vorsitzende des Umweltausschusses, Peter Gillo (SPD), in aller Öffentlichkeit erklärt: "Zur Not muss das Land eine Feststellungsklage erheben, wenn nicht in vier Wochen eine klare Einigung über die Zuständigkeit zu erzielen ist." Allerdings ist diese von Gillo gesetzte Frist inzwischen längst verstrichen. Zu dem Streit um die Bahnlog und dem erneuten Vorstoß des BUND wollte das Wirtschaftsministerium gestern keine Stellung beziehen. Zumal dem Ministerium eine Frist bis zum 30. Juni gesetzt worden sei. Zum gegebenen Anlass werde man sich jedoch melden, sagte Christian Gläser, der Pressesprecher des Ministeriums, unserer Zeitung.Dem BUND-Landesvorsitzenden Götz geht es darum, die eingetretenen Umweltbeeinträchtigungen durch die Verseuchung des Bodens rückgängig zu machen. Deshalb verweist er auf das Umweltschadensgesetz, in dem es heißt: "Die zuständige Behörde wird zur Durchsetzung der Sanierungspflichten nach diesem Gesetz von Amts wegen tätig oder wenn ein Betroffener oder eine Vereinigung dies beantragt." Der Schaden sei bereits eingetreten, behaupten die Umweltschützer.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort