Bundestagswahl Trotz Zweifeln grünes Licht für Linke-Liste

Saarbrücken · Wahlausschuss lässt Wahlliste der Linken für Bundestagswahl zu. Insgesamt treten im Saarland 15 Parteien an.

Hauptsache, die Liste für die Bundestagswahl ist zugelassen, mögen sie sich bei der Linken gedacht haben. Doch so eindeutig war die Entscheidung des Landeswahlausschusses gestern im Innenministerium nicht. Landeswahlleiterin Monika Zöllner referierte über anderthalb Stunden über die Beschwerden von Linken-Mitgliedern, die die eigene Liste zu Fall bringen wollten. Obwohl ihrer Überzeugung nach „sehr große Zweifel“ daran bestehen, dass die Versammlung zur Aufstellung der Kandidatenliste für die Bundestagswahl am 7. Mai ordnungsgemäß durchgeführt und dabei das Gebot der geheimen Wahl eingehalten wurde, hat sie gestern für die Zulassung der Linken-Wahlliste votiert. Dem Urteil ihrer Vorprüfung schloss sich der Landeswahlausschuss einstimmig an.

Darum war es gegangen: Parteimitglieder hatten zwei Mitarbeitern des Spitzenkandidaten Thomas Lutze vorgeworfen, bei der Versammlung Mitglieder angewiesen zu haben, ihr Kreuz an der richtigen Stelle zu machen und sollen dies auch kontrolliert haben. Auch soll Geld an Mitglieder geflossen sein, die mit einem Bus zu der Veranstaltung in Klarenthal gefahren wurden. Dies bekundeten sie teils mit eidesstattlichen Versicherungen. Eine entsprechende Klage hatte das Landgericht am Mittwoch als unzulässig zurückgewiesen (wir berichteten).

Die Beschuldigten boten ebenfalls eidesstattliche Aussagen von Zeugen auf, die den Anschuldigungen ausdrücklich widersprachen. Neumitglieder seien insofern beraten worden, da sie nicht wussten, ob sie ein Kreuz oder ein „Ja“ auf den Wahlzettel schreiben sollten. Inhaltlich habe keine Beeinflussung stattgefunden. Lutze schrieb in seiner Erklärung von einer „gezielten Sabotage“, die sich gegen seine Person richte.

„Das Herbeischaffen von Unterstützern zur Sicherung von Mehrheiten, die Betreuung von Neumitgliedern, und die innerparteiliche Konkurrenz um aussichtsreiche Listenplätze mag je nach Ausgestaltung dem rechtlich zulässigen parteilichen Werben entsprechen“, sagte Zöllner. „Es gibt jedoch etliche Anhaltspunkte, dass vorliegend bei der Versammlung in Klarenthal dieses Maß deutlich überschritten und die Aufstellungsversammlung der Partei die Linke geradezu zur Farce gemacht worden sein könnten.“

Insgesamt sechs Mängelschreiben habe sie an die Vertrauensperson der Linken geschickt, die die Liste hätte zurückziehen können. Dabei habe sie empfohlen, die Liste neu zu wählen, um „größtmögliche Sicherheit“ herzustellen. Es sei ausreichend Zeit für eine erneute Aufstellungsversammlung gewesen. Doch die Partei habe stattdessen eine Vielzahl von Gegenaussagen eingereicht, um die Vorwürfe zu entkräften. „Dies ist nach Gesamtwürdigung nicht vollständig gelungen“, so die Landeswahlleiterin. Doch auch sei nicht mit „an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit“ davon auszugehen, dass die Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Realität entsprächen.

Aufgrund des engen zeitlichen Rahmens und der begrenzten Prüfmöglichkeiten, könnten sie und der Wahlausschuss keiner Seite vollständig Glauben schenken. Lasse sich die Rechtswidrigkeit der Listenaufstellung nicht eindeutig feststellen, gebe es die Tendenz zur Zulassung der Liste, um dem Wähler die Entscheidung zu überlassen.

„Ich bin erleichtert“, sagte die Linken-Parteivorsitzende Astrid Schramm. Die Linke sei noch einmal mit einem blauen Auge davongekommen. „Wir haben einiges aufzuarbeiten“, sagte sie und hofft, dass sich mit einem Delegiertensystem solche Szenen nicht wiederholen. „Ich habe mit nichts anderem gerechnet“, sagte Spitzenkandidat Thomas Lutze. Wenn die wenigen Querulanten, die es in jeder Partei gebe, erfolgreich alles anfechten könnten, gäbe es am Ende gar keine Wahlen mehr. Die Beschuldigungen gegen ihn würden rechtliche Konsequenzen haben, gegen die Initiatoren der Beschwerde müssten Parteiausschlussverfahren eingeleitet werden. „Thomas, du bist eine Schande für die Partei und müsstest freiwillig von allen Ämtern zurücktreten“, empörte sich der Schriftführer der Saar-Linken, Adolf Loch, der die Klage eingereicht hatte. Die Entscheidung der Wahlkommission sei nicht überraschend, schließlich sei sie kein Richtergremium, das Beweise erheben dürfe.

Der Landeswahlausschuss entschied, alle eingereichten Listen aller 15 Parteien für die Bundestagswahl zuzulassen. Das sind drei Parteien mehr als vor vier Jahren.

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